Krankheit verschwiegen

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Wie viele Details über das Objekt muss ein Wohnungsverkäufer seinem Geschäftspartner vor Vertragsabschluss mitteilen? In jedem Fall gehört es nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dazu, die frühere Belastung mit Krankheitserregern zu erwähnen. Geschieht das nicht, kann der Vertrag nachträglich juristisch angefochten werden. Im Raum München hatte ein Verkäufer „vergessen“, auf die erhöhte Konzentration von Erregern der Legionärskrankheit im Trinkwassersystem zu sprechen zu kommen. Dabei handelt es sich nicht um irgendeine harmlose Angelegenheit, denn diese Krankheit kann sogar zum Tode führen. Die Existenz von Legionellen hätte zwingend erwähnt werden müssen, befand die zuständige Zivilkammer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern. Für die Frage, ob jemand eine Wohnung erwerben wolle oder nicht, sei das nämlich entscheidend. Schließlich lege man sich in der Regel im Leben nur einmal eine Immobilie zu. Das Geschäft über 220.000 Euro musste rückabgewickelt werden.
(Landgericht München I, Aktenzeichen 2 O 8482/03)
Bild: Wienerberger Ziegelindustrie
bauen. wohnen. lebebn. www.homesolute.com
(Landgericht München I, Aktenzeichen 2 O 8482/03)
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