Zum Fest ausgebrannt

Kind war dem Christbaum mit Wunderkerzen zu nahe gekommen

buchtipps aus der redaktion

Preis: 7,95 €
Preis: 29,90 €
Preis: 82,00 €
Unzählig sind die Fälle, bei denen sich die deutsche Justiz mit brennenden Adventskerzen und Christbäumen befassen muss. Meistens geht es darum, ob der Betroffene fahrlässig handelte und so einen Teil seines Versicherungsschutzes verloren hatte. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet über ein Verfahren, in dem Wunderkerzen eine fatale Rolle spielten.
(Oberlandesgericht Frankfurt/ Main, Aktenzeichen 3 U 104/05)

Der Fall: Eine Familie mit Vater, Mutter, drei Kindern und Au-pair-Mädchen wollte ein schönes Weihnachtsfest feiern. Doch am 26. Dezember war es überraschend damit vorbei. Eines der noch nicht schulpflichtigen Kinder hielt eine brennende Wunderkerze in die Nähe des Christbaums, worauf ein Feuer ausbrach. Der Gesamtschaden des Unglücks betrug über 200.000 Euro. Es war von grob fahrlässigem Verhalten der Eltern die Rede, weil sie dem Buben den Sternwerfer überlassen hatten. Feuer- und Haftpflichtversicherung stritten, wer für den Schaden aufkommen müsse und wie weit die Erziehungsberechtigten in die Verantwortung genommen werden könnten.

Das Urteil: Eine Zivilkammer befasste sich ausführlich mit dem schwer zu rekonstruierenden Tathergang. Die Juristen kamen zu dem Schluss: Ein besonderes Wissen um die Gefährlichkeit von Wunderkerzen „kann nicht im Rahmen des Allgemeinwissens vorausgesetzt werden“. Der Laie habe nicht ahnen können, dass auf diesem Wege sofort ein sich explosionsartig ausbreitender Brand entstehe. Die Eltern waren deswegen nicht haftbar.
 
Bild: LBS
bauen. wohnen. leben.  www.homesolute.com
 
Kostenlose Ratgeber, Broschüre, Software, Bücher, Kataloge

extra


top themen