Hausratversicherung muss nicht zahlen

Hausbesitzer können trotz Hausratversicherung im Schadensfall leer ausgehen, wenn sie ihre Vertragsbedingungen nicht genau lesen.

So ging es einer Hausherrin, die zum Lüften ihrer Wohnung die Terrassentür im Erdgeschoss offen stehen ließ und dabei Opfer von Dieben wurde. Während sich die Frau in anderen Räumen aufhielt, hörte sie die Diebe zwar hereinkommen, wagte es aber aus Sorge um sich und ihre Kinder nicht, ihr Versteck zu verlassen. Als die ungebetenen Gäste weg waren, fehlten Gegenstände im Wert von rund 15.000 Euro. Ein klarer Fall für die Hausratversicherung, dachte sich die Bestohlene und meldete den Schaden. Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen. Zurecht, fand das Oberlandesgericht Frankfurt, da es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl gehandelt habe (Az.: 7 U 15/01).

Wie in den meisten Hausratversicherungen waren nämlich auch in der Police der Frau nur Einbruchdiebstahl und Raub abgedeckt, nicht aber der vorliegende Fall eines einfachen Diebstahls. Die Diebe mussten weder einsteigen noch körperliche Gewalt anwenden, um in den Besitz ihrer Beute zu gelangen, argumentierten die Richter. Daran änderte auch der Umstand nichts, dass die Langfinger über den Gartenzaun gestiegen waren, um auf das Grundstück zu gelangen. Die bestohlene Frau erhielt keinen Cent.

Bild: baupresse24.de
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