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Ärger mit Handwerker vermeiden

Ärger mit Handwerker vermeiden

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Ärger mit dem Handwerker vermeiden: Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps.

Ärger mit dem Handwerker ist beim Hausbau, einer Renovierung und vielen anderen Arbeiten heute nahezu an der Tagesordnung. Unvollständige Kostenvoranschläge, überhöhte Rechnungen, Unpünktlichkeit und Pfusch bei der Arbeit sind nur einige Punkte, die Bauherren, Eigentümer und Mieter zu ertragen haben.

Was sollten Kunden vor einer Auftragsvergabe als erstes tun, um später Ärger mit dem Handwerker zu vermeiden?

Es ist sinnvoll, einen Kostenvoranschlag von verschiedenen Handwerkern einzuholen, damit man auf dieser Basis dann einen vernünftigen Preisvergleich hat. Ein Kostenvoranschlag macht allerdings nur Sinn, wenn er auch gewisse Positionen enthält. So muss zum Beispiel das verwendete Material genau aufgeschlüsselt sein und auch vergleichbar sein.

Ein Kostenvoranschlag sollte außerdem die Arbeitszeiten enthalten und natürlich die Nebenpositionen. Er muss aussagekräftig sein und im Prinzip Auskunft geben über die wesentlichen Leistungen, die der Handwerker erbringen will. Und wenn man dann auf dieser Basis verschiedene Voranschläge hat, kann man gut die Preise vergleichen und letztlich den kostengünstigsten Handwerker beauftragen.

Wie können sich Kunden davor schützen, dass nach erbrachter Leistung die Rechnungen zu hoch sind? 

Wenn ein Handwerker einen Kostenvoranschlag gemacht hat, und der wird Vertragsbasis, dann ist er auch daran gebunden. Wenn der Voranschlag unverbindlich war, dann darf er nur im gewissen Maße - nämlich zehn bis 15 Prozent - überschritten werden, allerdings auch das nur mit sachlich vernünftiger Begründung.

Der Handwerker muss also plausibel machen, dass er zum Beispiel ein, zwei Stunden mehr benötigt hat für die Durchführung des Auftrages, als das ursprünglich veranschlagt war. Er kann dann nicht irgendwelche zusätzliche Kosten berechnen, die nicht Gegenstand des Kostenvoranschlages waren. Man kann natürlich auch nach Erteilung eines Kostenvoranschlages einen Festpreis vereinbaren. Das ist dann in der Tat ein absolut fester Preis, an den der Handwerker auch gebunden ist. Den darf er nicht um einen Euro überschreiten.

Und wenn der Handwerker vereinbarte Arbeitszeiten nicht einhält?

Hält der Handwerker vereinbarte Arbeitstermine nicht ein, dann kann man ihn in Verzug setzen. Beziehungsweise wenn er einen Termin verstreichen lässt, ist er praktisch schon in Verzug, wenn der Termin fest vereinbart war. Und man kann gegebenenfalls durch die Verzögerung entstandene Schäden ersetzt verlangen.

Die muss man aber nachweisen. In der Regel bekommt man nur Schäden ersetzt, die auch in Euro und Cent berechnet werden können. Wenn man zum Beispiel bezahlten Urlaub genommen hat, um einen Handwerker ins Haus zu lassen, und der Handwerker kommt nicht, dann hat man zunächst mal Pech, denn bezahlter Urlaub ist kein Schaden. Allenfalls wenn man unbezahlten Urlaub genommen hat, entsteht ein Schaden, nämlich dann am Verdienstausfall, weil man sonst gearbeitet hätte. 

Was können Kunden tun, wenn Handwerker gepfuscht haben? 

Bevor der Handwerker Zahlung verlangen kann, muss der Kunde das Werk abgenommen haben. Und man braucht nur ein Werk abzunehmen, was völlig einwandfrei ist, abgesehen von ganz kleinen Mängeln.

Weist das Werk mehr als nur unerhebliche Mängel auf, dann darf der Kunde die Abnahme verweigern und braucht auch bis dahin nichts zu zahlen. Zeigen sich die Mängel erst nach der Abnahme des Werkes, dann hat der Verbraucher gesetzliche Rechte.

Man kann den Handwerker dann auffordern, kostenlos eine Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt diese Nachbesserung fehl oder wird sie vom Handwerker verweigert, gibt es weitere Möglichkeiten. Man kann dann notfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Allerdings ist das natürlich ein Problem.

Denn aufgrund des Rücktritts wäre der gesamte Vertrag ja rückabzuwickeln. Das dürfte in den wenigsten Fällen in der Praxis wirklich in Betracht kommen. Alternativ bietet sich dann an, einen anderen Handwerker mit der Behebung der Mängel zu beauftragen. Und diese dann entstehenden Kosten kann man dem ursprünglichen Vertragspartner wiederum in Rechnung stellen. 

Bei Ärger mit Handwerker- und Kundendienstleistungen hilft die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW - für 1,86 Euro pro Minute
aus dem Deutschen Festnetz - montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter (0900) 189 79 69.

 

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