Werbung

Häufigste Fehler bei der Bauabnahme

Bei der Bauabnahme kommt es immer wieder zu Fehlern, die vermeidbar sind (Bild: PR Company)

buchtipps aus der redaktion

Preis: 16,95 €
Preis: 12,95 €
Preis: 16,95 €

Die Bauabnahme ist ein enorm wichtiger Schritt für den Bauherrn und sollte deshalb nicht vernachlässigt werden. Denn mit der Abnahme akzeptiert er die Arbeiten des Bauunternehmers als ordnungsgemäß ausgeführt. Danach liegt alle Beweislast für eventuelle Mängel beim Bauherrn. Deshalb sollten einige häufig auftretende Fehler dringend vermieden werden.

Zunächst einmal sollte der Bauherr gut vorbereitet zum offiziellen Termin erscheinen. Dazu gehört, dass im Vorfeld die Baustelle gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen besichtigt wird. Die Kompetenz des Experten sollte unbedingt genutzt werden, um alle Mängel und Schäden während der Bauabnahme geltend machen zu können. Darüber hinaus ist es auch ratsam, den Sachverständigen bei der Endabnahme an der Seite zu haben.

 

Fehlende Dokumentation im Abnahmeprotokoll

 

Das Abnahmeprotokoll hält fest, auf welche Mängel der Bauherr aufmerksam gemacht hat und wie der Bauunternehmer mit diesen weiterhin verfährt. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Mängelbeseitigung oder eines finanziellen Ausgleichs. Aufgrund der enormen Bedeutung einer Abnahme, ist es zum einen wichtig, keine vorgefertigten Dokumente seitens des Auftragnehmers zu akzeptieren und zum anderen, eine detaillierte Beschreibung aller Schäden, am besten mit einem Foto, vorzunehmen.

 

Oft wird auch vergessen, Vorbehalte in das Protokoll miteinzubringen. Insbesondere der Vorbehalt gegenüber der Geltendmachung einer Vertragsstrafe muss schriftlich festgehalten werden, damit sie rechtlich Bestand hat. Zudem darf sich der Bauherr nicht unter Druck setzen lassen, dass Abnahmeprotokoll beim ersten Termin zu unterschreiben. Falls Bedenken bezüglich einer korrekten Ausführung der Baupläne bestehen, sollte auf einen zweiten Abnahmetermin bestanden werden.

 

Keine Zwischenabnahmen

 

Der Bauherr sollte unbedingt auf Teilabnahmen einzelner Gebäudeteile oder Gewerke verzichten, da ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist beginnt. Im Falle einer Beschwerde wegen auftretenden Mängeln kann dies zu großen Rechtsnachteilen seitens des Bauherrn führen. Deshalb sollte die Bauabnahme erst nach endgültiger Fertigstellung des Gebäudes vorgenommen werden.

 

Stille oder fiktive Abnahmen

 

Der Bauunternehmer setzt den Bauherrn schriftlich darüber in Kenntnis, dass das Gebäude fertig gestellt ist und die Bauabnahme nun erfolgen kann. Nach dieser Mitteilung beginnt eine Frist von 12 Werktagen, in der der Auftraggeber eine offizielle Abnahme mit dem Bauunternehmer durchführen kann. Lässt er die Frist verstreichen, gilt das Haus als abgenommen und man spricht von einer fiktiven Abnahme. Darüber hinaus kann sogenanntes schlüssiges Handeln die rechtlichen Ansprüche verkomplizieren. Aus diesem Grund ist davon abzuraten im Vorfeld die Schlussrechnung der Handwerker zu bezahlen, in das Gebäude einzuziehen oder Trinkgelder an die Arbeiter auszuhändigen. In all diesen Fällen nimmt der Bauherr eine stille Abnahme vor.

 

bauen. wohnen. leben.  www.homesolute.com

Werbung