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Was soll ein Bauabnahmeprotokoll beinhalten?

Ein Bauabnahmeprotokoll sollte wichtige Punkte erwähnen, um vollständig zu sein (Bild: PR Company)

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Die Bauabnahme, die den Übergang von der Ausführungs- in die Nutzungsphase bedeutet, ist ein wichtiger Schritt für den Bauherrn. Das Gebäude geht anschließend in seinen Besitz über und er übernimmt alle Rechte und Pflichten.

Das Bauabnahmeprotokoll hält schriftlich fest, welche Mängel, Schäden oder sonstigen strittigen Punkte bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Bauunternehmer aufgefallen sind. Das Abnahmeprotokoll sollte immer in gemeinsamer Verhandlung mit dem Bauunternehmer angefertigt werden. Eine vorgefertigte Erklärung ist nicht zu akzeptieren. Denn mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls verzichtet der Bauherr auf sein Recht auf Nachbesserungen, sodass nur noch der Weg einer Schadensersatzklage bleibt. Bei der ersten gemeinsamen Besichtigung kommen meistens viele offene und streitige Punkte ans Licht, sodass das Gebäude selten beim ersten Termin abgenommen wird. So sollte im Protokoll direkt ein weiterer Abnahmetermin verzeichnet werden.

 

Formelle Inhalte eines Bauabnahmeprotokolls

 

Zunächst einmal ist es wichtig, dass es nur eine einzige Ausformulierung des Abnahmeprotokolls gibt. Die Abnahme gilt, wenn das Schriftstück von allen Beteiligten unterschrieben ist. Natürlich ist es wichtig, formelle Vorgaben einzuhalten und neben dem Namen des Bauherrn, der Adresse der Baustelle, dem Datum und der Auftragsnummer des Bauvertrags auch das Datum, den Beginn und die Fertigstellung des Gebäudes einzutragen. Zudem sind alle an der Baubegehung beteiligten Personen anzugeben. Selbstverständlich spielt auch das Datum der eigentlichen Bauabnahme eine große Rolle.

 

Beschreibung aller Mängel

 

Der Bauherr hat nicht nur das Recht alle Mängel in das Abnahmeprotokoll einzutragen, sondern auch einzelne Details, die nicht als vertragsgemäß empfunden werden. Das heißt, dass auch nicht zwangsläufig erkennbare Schäden festgehalten werden können. Dies beinhaltet beispielsweise generelle Zweifel an der korrekten Ausführung des Bauvorhabens.

 

Trotzdem stehen bei einer Bauabnahme in der Regel sichtbare Mängel im Mittelpunkt des Interesses. Diese sollten bei der Aufnahme in das Protokoll möglichst detailliert und genau beschrieben werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll Fotos zu machen, um die Schäden, wie sie zu diesem Zeitpunkt bestehen, bildlich festzuhalten. Zudem ist die Einigung, wie mit diesen Mängeln verfahren wird, im Protokoll nieder zu schreiben. Das beinhaltet möglicherweise zum einen eine Frist für eine Nachbesserung, zum anderen aber auch einen finanziellen Ausgleich statt einer Mängelbehebung durch den Bauunternehmer. Für welche Variante sich der Bauherr entscheidend, muss individuell abgewogen werden. Falls sich beide Seiten schon zuvor auf eine Vertragsstrafe, zum Beispiel wegen verspäteter Übergabe oder Fertigstellung, geeinigt haben, muss dies erneut im Abnahmeprotokoll erscheinen. Deshalb sollte auf jeden Fall der Satz „Wegen bekannter Mängel behält sich der Auftraggeber vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen“ im Protokoll auftauchen.

 

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