Hausbock kann Dachstuhl zerstören
Die Rede ist vom Hausbock (lateinisch Hylotrupes bajulus). Dieser Käfer zählt zu den ärgsten Feinden der Immobilienbesitzer. Denn er befällt mit Vorliebe Dachstühle und Holzbalken. "Der Hausbock gilt hierzulande als der größte Schädling von verbautem Nadelholz. Schlimmstenfalls droht ein Totalschaden des Dachstuhls", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Bundespressesprecher des Verbandes Deutscher Makler (VDM).
Der Hausbock ist besonders in den Sommermonaten aktiv. In der Flugzeit von Juni bis August begatten sich die Käfer. Ihre Lebenserwartung fällt zwar mit knapp einem Monat vergleichsweise bescheiden aus. Doch das ist keinesfalls ein Grund zur Beruhigung für Immobilienbesitzer. Die Gefahr ist nicht der Käfer selbst, sondern die Larve. Bis zu 150 Eier legt das Hausbockweibchen, bevorzugt in die Spalten des Holzes. Abhängig von Raumtemperatur und Nährwert des befallenen Holzes hat die Larve bis zu zwölf Jahre vor sich, ehe ihre Entwicklung zum Käfer abgeschlossen ist. In dieser Zeit frisst sie sich fest im Holz. Dabei sind es vor allem die Nadelhölzer Fichte und Kiefer, an denen die Larve Geschmack findet. Selten befällt der Hausbock hingegen Laubholz (z.B. Buche). Zugeschlagen hat die Larve, wenn sie ovale Löcher von rund drei mal sieben Millimeter als Spur hinterlassen hat. Doch Vorsicht: "Anders als beim Holzwurm ist beim Hausbock äußerli ch kein Sägemehl zu sehen. Deshalb ist der Befall kaum zu erkennen", warnt Schick.
So lässt sich der Hausbockbefall erkennen und vermeiden
Um zu sehen, ob Haus oder Wohnung versteckt vom Hausbock befallen sind, sollten Immobilienbesitzer bzw. Kaufwillige eingehend die Balken abklopfen. Befallenes Holz klingt vergleichsweise dumpf. Zuweilen sind auch leise Nagegeräusche zu vernehmen. "Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte ein Stück des Holzes in ein Labor geschickt werden. Wenn allerdings bereits beim Ansägen feines Bohrmehl auftritt, ist von einem Befall auszugehen", sagt VDM-Vize Schick.
Egal, ob tragendes oder nichttragendes Holz - die Gefahr des Befalls ist in beiden Fällen die gleiche. Um sich davor zu schützen, muss der Eigentümer das Holz mit einem chemischen Schutz behandeln. Das schreibt das Baurecht für tragende und aussteifende Holzbauteile vor. Da aber die erforderliche Eindringtiefe und vorgeschriebene Nachbehandlung meist ausbleiben, kann der weibliche Hausbock in den Trocknungsrissen seine Eier ablegen. Immer wieder kommt es auch vor, dass zwar behandeltes Holz zum Einsatz kommt, das Schutzmittel jedoch zuvor bei Regenwetter auf der Baustelle ausgewaschen wurde. Deshalb empfiehlt sich ein rissarmes und getrocknetes Holz. VDM-Vize Schick: "Bei der Altbausanierung bzw. beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann im Zweifel ein Holzschutzgutachten hilfreich sein."
Wenn der Hausbock allerdings schon zugeschlagen hat, dann muss der Eigentümer prüfen lassen, ob seine Bekämpfung erforderlich ist. So kann beispielsweise bei hundertjährigem Holz auf eine Sanierung verzichtet werden, da es der Hausbocklarve kaum noch Nährwert bietet. Ist der Hausbock in jüngerem Holz noch aktiv, können ihm Heißluft oder chemische Mittel den Garaus machen. Bei stärkerem Befall ist es dagegen oftmals notwendig, es bis auf den tragenden Querschnitt zu ersetzen oder sogar den Dachstuhl komplett auszutauschen, wenn die Tragfähigkeit der Balken gefährdet ist.
Ohne Gewährleistungsklausel: Verkäufer haftet nur bei arglistigem Verschweigen
Welche rechtlichen Ansprüche hat der Immobilienkäufer, wenn er nach der Vertragsunterzeichnung einen Hausbock in seinem neuen Eigenheim feststellt? Solange der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er nur, wenn er den Schädlingsbefall gegenüber dem Käufer arglistig verschwiegen hat. Tritt der Hausbock in einer neuen Immobilie auf, so muss der Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist den Schaden beseitigen bzw. die Kosten dafür übernehmen. Wer besonderen Wert auf Sicherheit legt, kann sogar eigens eine Hausbockversicherung abschließen. Die Versicherer (zum Beispiel die Hamburger Feuerkasse) sehen dafür bei Neuabschluss allerdings strenge Annahmerichtlinien bzw. Antragsprüfungen vor. Meist wird die Hausbockversicherung auch nur für Neubauten angeboten. Haben Eigentümer und Mieter vereinbart, dass der Mieter die Kosten für eine Sachversicherung zu tragen hat, schließt das die Hausbock- und Schwammversicherung ein (Az. 37 b C 651/97, WM 1998, S. 352, AG Hamburg). Das gilt selbst für den Fall, dass die Versicherung nach dem Einzug des Mieters abgeschlossen wurde.
Bild: baupresse24
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