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Zahlreiche Wohnhäuser mit Bauschäden und Baumängeln

und die Bauherren wissen nichts davon!

Energieeinsparung ist zeitgemäß! Gebäude werden immer besser und stärker gegen Wärmeverluste durch das Anbringen von Wärmedämm- Verbundsystemen (WDVS) geschützt. Mehr als 10 cm dicke Platten aus Polystyrol-Partikelschaum (Styropor) werden auf die Außenwände geklebt, um unerwünschte Wärmeverluste zu verhindern.

Dass diese WDVS in einer bereits nicht mehr überschaubaren Vielzahl von Fällen weder richtig geplant noch richtig ausgeführt worden sind, ist weitgehend unbekannt, sowohl bei den ausführenden Firmen, den Bauherren als auch den Baubehörden. Ob dabei Unkenntnis, Ignoranz oder Absicht eine Rolle spielen, sei dahingestellt!

Fakt ist, dass deshalb entsprechende Gebäude nicht nur mit einem wesentlichen Mangel im Sinne des Werkvertragsrechts behaftet, sondern auch baurechtswidrig im Sinne der Landesbauordnungen erstellt sind.

WDVS als "nicht geregelte Baustoffe" brauchen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ); diese wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) www.dibt.de in Berlin erteilt. Diese Zulassung sieht u.a. Ausführungsbestimmungen vor, die überwiegend nicht beachtet werden.

Es ist zwingend vorgeschrieben, dass bei den beschriebenen WDVS "... aus Brandschutzgründen oberhalb jeder Gebäudeöffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender (links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DIN 4201-A) vollflächig angeklebt werden muss. Im Kantenbereich ist das Bewehrungsgewebe zusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken. Werden hierdurch auch Laibungen gedämmt, ist für die Dämmung der horizontalen Laibung im Sturzbereich ebenfalls nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoff (Baustoffklasse DIN 4102-A) zu verwenden."

Ins Feld geführte Argumente, dass bei "Gebäuden geringer Höhe" die Brandschutzbestimmungen der Landesbauordnungen nicht gelten, weshalb die in den abZ geforderte "Brandabschottung" aus einem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen nicht notwendig sei, greifen nicht!

Der richtig angebrachte Dämmstreifen aus Mineralfaser-Lamelle verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet und ein Abtropfen verhindert.

Im Vordergrund steht der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt - unabhängig von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeart erforderlich u. geregelt, jedoch selten angewandt! Die katastrophalen Folgen im Ernstfall sind nicht abzuschätzen! Betroffene Bauherren sollten ihre Gewährleistungsansprüche auch in diesem Punkte rechtzeitig wahren, eine Beseitigung des Mangels ist aufwendig u. teuer. Bei einem Einfamilienhaus mittlerer Größe sind die Kosten mit ca. 30.000,00 EURO anzusetzen. Das gesamte WDVS muss zurückgebaut, entsorgt und neu aufgebracht werden.


Bild: baupresse24
Mehr Infos: www.haera.de
bauen. wohnen. leben. www.homesolute.com

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