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Brandschutz- Klassifizierungen von Baustoffen

Zur Auswahl von Feuerfesten Baustoffen und Bauteilen, sind Fachausdrücke wichtig.

Verwirrung kann dadurch entstehen, dass verschiedene Sachverhalte zum Brandschutz mit Großbuchstaben klassifiziert sind.

Eine Übersicht:

"F30" steht für feuerhemmend. Ein so zertifiziertes Bauteil muss bei einem Brand mindestens 30 Minuten lang seine wesentlichen Eigenschaften beibehalten. Das bedeutet beispielsweise bei einem Wandbaustoff: Die Wand muss stehen bleiben und ihre statischen Eigenschaften so lange gewährleisten. "F30" steht für eine Vielzahl von Bauteilen, wobei es für Türen die analogen Bezeichnungen "T30", für Brandschutzverglasungen "G30" gibt. "F90" steht für feuerbeständig.

Um beim Beispiel der Wände zu bleiben: Die Anforderung, 90 Minuten stehen zu bleiben, gilt für Brandwände, also beispielsweise Trennwände von Doppelhaushälften oder Reihenhaus-Einheiten. Auch hier gibt es die entsprechenden Türen "T90" und Brandschutzverglasungen "G90". Die Klassifizierung bis hin zu einem dreistündigen Feuerwiderstand ("F180"), wobei eine solche Anforderung für den privaten Wohnungsbau nicht mehr relevant ist.

Unabhängig von dieser wichtigsten Klassifizierung sind Baustoff- und Brandklassen zu unterscheiden, wobei die Baustoffklasse für die Feuerfestigkeit steht: "A" bedeutet nicht brennbar, "B" brennbar. Die Brandklassen wiederum sind weniger für Bauherren, mehr für Feuerwehrleute interessant, denn mit dieser Klassifizierung werden unterschiedliche Arten von Bränden definiert - interessant vor allem für Löschart und für eventuelle Gefährdungen im Brandfall. Auch hier werden Großbuchstaben vergeben, wobei "A" für Brände von festen Stoffen steht, die unter Glutbildung verbrennen (Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe). "B"- Brände sind solche von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, "C" beschreibt Brände von Gasen, "D" von Metallen.

Bild: Poroton
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