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Neue Musterbauordnung erhöht Brandrisiko im Wohnungsbau

Die neue Musterbauordnung (MBO) sieht Erleichterungen für die brandtechnische Einstufung von Wohngebäuden in Holzbauweise vor.

Das Informationszentrum Massiv Mein Haus e.V. warnt die Bundesländer vor einer ungeprüften Übernahme dieser Regelungen in die Landesbauordnungen, denn die in der MBO vorgesehene Erleichterung für die Feuerwiderstandsfähigkeit der Holzsystembauweise erfasst nur unzureichend das Schadenrisiko. Das Brandrisiko im Wohnungsbau könnte daher steigen. Weil die neuen Regelungen nur auf einem einzigen Forschungsvorhaben basieren, können sie nicht als Stand der Technik bezeichnet werden. Die Schlussfassung der ergänzenden Muster-Holzbaurichtlinie liegt bis heute nicht vor.

Die Deutschen Brandschutzbestimmungen beruhen traditionell auf einer Beurteilung der Bauteile. Bei der Fügung von Bauteilen zu Bauwerken geht man davon aus, dass deren Einfluss gering und mit ausreichender Sicherheit über die Beurteilung der Bauteile erfasst ist. Bei Holz-Rahmenkonstruktionen birgt diese Einschätzung erhebliche Risiken: Knotenpunkte u.ä. werden im Holzbau häufig mit Stahlbindern ausgeführt. Sind diese nicht ausreichend feuergeschützt, kann das gesamte Bauwerk einstürzen, ohne dass die maximale Feuerwiderstandsdauer der Bauteile erreicht ist. Dieser Sachverhalt ist in der Praxis kaum bekannt. vor.

Brandwände können nach der neuen MBO zukünftig aus brennbaren Baustoffen bestehen. Brandwände aus nichtbrennbaren Baustoffen wurden in den vergangenen Jahrhunderten eingeführt, um großflächige Brände zu verhindern. Wenn auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und anderer Rettungskräfte den Möglichkeiten vergangener Zeiten weit überlegen sind, sollte der passive Brandschutz vor allem bei Wohnbebauung nicht vermindert werden. Massiv mein Haus weist darauf hin, dass die gefühlsmäßige Einschätzung von Brandrisiken auf gewachsenen Erfahrungen beruhen. Das bestehende und in der Bevölkerung akzeptierte Brandrisiko wird von der Tatsache bestimmt, dass die Wohnbebauung weitgehend aus mineralischen, nicht brennbaren Baustoffen besteht. Für die Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden in Holzbauweise ist die Dichtheit der Bauteile von größter Wichtigkeit. Da Holz über seine gesamte Nutzungsdauer durch Temperatur- und Feuchteänderungen ?arbeitet?, können sich Fugen und Anschlüsse öffnen. Im Brandfall können zusätzlich Unterputzdosen und Abwasserrohre aus Kunststoff schmelzen. Dringt das Feuer über diese Wege in die Hohlräume der Bauteile, kann es außenseitig ausreichend brandgeschützte Bauteile von innen zerstören. Auch diesen Aspekt beachtet die neue MBU nur unzureichend. vor.

Erfahrungen zeigen, dass nachträgliche Änderungen an Holzbauteilen (z.B. Einbau einer Steckdose, Schalter, Kabelführungen) die Feuerwiderstandsdauer sinngemäß Ziffer 3 erheblich beeinträchtigen. Viele Elektriker und Installateure, nicht zu reden von Heimwerkern, kennen diese Problematik nicht. Die passive Sicherheit der Massivbauweise aus Mauerwerk und Beton hat Regelungen bisher nicht erforderlich gemacht. Bei brennbaren Bauweisen mit vielen Hohlräumen sind baurechtliche Regelungen jedoch unverzichtbar. vor.

Wegen der Brisanz häufen sich in letzter Zeit kritische Veröffentlichungen zur Holzbauweise. Vor allem verweist Massiv mein Haus auf die Untersuchungen von Prof. Schneider, TU Wien (früher Braunschweig und Kassel) ?Bewertung der Gesamtkonstruktion von Wohngebäuden in Massiv- und Holzbauweise unter Brandeinwirkung?, bestehend aus fünf Teilberichten in den Jahren 2001 und 2002.

Bild: Archiv web.de
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