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Brandschutz von Anfang an

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Brandschutz beginnt beim Bau, nicht erst beim Löschen. Nachdem früher der Brand eines Gebäudes durch Übergreifen auf die Nachbarschaft oft Katastrophen auslöste, müssen Häuser heute nach gesetzlichen Vorgaben errichtet werden, die in erster Linie verhindern sollen, dass überhaupt ein Brand entsteht.


Und für den Fall, dass es brennt, sollen weitere Vorschriften sicherstellen, dass sich das Feuer möglichst langsam ausbreitet, den Bewohnern Zeit zur Rettung und den Feuerwehrleuten Zeit zur Hilfe bleibt.

Die wichtigste gesetzliche Festlegung ist, dass die Materialien von tragenden Gebäudeteilen - Außenwände, tragende Innenwände, Treppenhäuser und das Dach - bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Sie müssen so lange stehen bleiben, bis sich die Bewohner in Sicherheit gebracht haben, in der Regel 30 Minuten. Bestimmte Materialien wie zum Beispiel Stroh, Metallwolle, Textilien oder Holz erfüllen diese Anforderungen nicht beziehungsweise nur nach einer speziellen Behandlung. Dies gilt in erster Linie für die konstruktiven Teile, jedoch zum Beispiel auch für Dämmstoffe, etwa Dämmplatten aus Kunststoff oder Zelluloseflocken. Nicht brennbar sind Bauteile aus Stein, Beton, Ziegel, Gips, Metall oder Glas. Allerdings halten Glas und Metall großer Hitze nicht stand: Glas platzt und Metall, selbst Stahl, schmilzt und verformt sich. Bis zu einem gewissen Grad kann Glas durch besondere Ausführungen feuerfest gemacht werden, während Stahl mit speziellen Anstrichen behandelt wird, die unter Hitzeeinwirkung aufschäumen. Stahlträger können zudem mit einer Ummantelung aus Gipskarton oder Beton umgeben werden. Diese Materialien absorbieren die unmittelbar einwirkende Temperatur und halten sie dadurch auf einem Niveau, das dem Stahlkern nicht gefährlich wird.

Es gilt der Grundsatz, dass die Gefahr der Entstehung eines Brandes weniger am Gebäude selbst als im Verhalten der Bewohner liegt. Die Auslöser reichen von brennenden Kerzen, dem Rauchen im Bett oder zu stark erhitztem Öl beim Kochen bis hin zu Schwelbränden unter der Bodenoberfläche im Bereich eines Holzofens oder hinter der Wand bei veralteten Elektroinstallationen. Der letztgenannte Fall hat meist ebenfalls menschliche Ursachen: Denn da die Geräte in modernen Haushalten oft mehr Strom benötigen, als die alten Kabel mit ihren teilweise zu geringen Querschnitten transportieren können, wird als einfache Selbsthilfe-Methode gerne die Sicherungsleistung heraufgesetzt. In der Folge fließt zu viel Strom durch diese Kabel, sie können sich überhitzen und einen Schwelbrand auslösen. Vorbeugen kann man, wenn bei einer Hausrenovierung die elektrische Installation samt Blitzschutzanlage begutachtet und gegebenenfalls komplett erneuert wird. Ein E-Check dient also nicht zuletzt auch dem Brandschutz.

Gesetzt den Fall, ein Feuer ist ausgebrochen - dann bleibt wenig Zeit. Mehr Gefahr als von den Flammen geht allerdings von den entstehenden Rauchgasen aus. Durch sie kann ein Mensch innerhalb weniger Sekunden bewusstlos werden. Fluchtwege müssen deshalb stets sofort benutzbar und unmittelbar erreichbar sein. Maximal vierzig Meter darf der Weg bis zu einer sicheren Stelle betragen - das ist etwa die Distanz, die man mit angehaltenem Atem rennen kann. Für jedes Stockwerk sind pro Raum zwei Fluchtwege vorgeschrieben. In der Regel sind dies zum einen der Wohnungsflur und das Treppenhaus und als Alternative ein Fenster, das eine bestimmte Größe haben und von der Feuerwehr von außen erreichbar sein muss.

Je höher ein Gebäude und je länger somit der Fluchtweg ist, desto höher sind die Anforderungen, die der Brandschutz stellt. Maßgeblich sind zum Beispiel die Brüstungshöhen der Fenster in den obersten Geschossen. Liegen sie nicht mehr als acht Meter über dem Gelände, so kann jede Feuerwehr sie mit der Steckleiter erreichen. Bei höher liegenden Fenstern müssen die tragenden Teile sowie die Treppenhäuser dem Feuer länger standhalten. Wichtig bei Dachfenstern: Ihre Brüstung darf nicht weiter als einen Meter von der Traufe entfernt liegen, was allerdings nur bei sehr flach geneigten Dächern der Fall sein wird ? oder wenn das Dach so steil ist, dass zwei Geschosse darunter Platz haben. Hier gelten die Fenster in der obersten Wohnung lediglich als Notausstieg, auf den nur wenige und gesunde Personen angewiesen sein dürfen.

Richtige Materialien und kurze Fluchtwege sind die baulichen Voraussetzungen für effektiven Brandschutz. Es ist Aufgabe der Hausplanung, diese gesetzlichen Regelungen möglichst elegant und architektonisch unauffällig umzusetzen. Doch auch die Bewohner können - neben der selbstverständlichen Vorsicht - ihren Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz leisten. Rauchmelder und Schaum-Feuerlöscher im Haus sind zwar in der Regel weder vorgeschrieben noch hübsch, unter Umständen aber lebensrettend. Feuerwehren und verschiedene andere Organisationen bieten hierzu Beratungen und mitunter auch Schulungen an.



Text: EcoText

Bild: Fermacell
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