Werbung

Wie „farbenfroh“ darf ein Dach sein?

buchtipps aus der redaktion

Preis: 7,95 €
Preis: 25,00 €
Preis: 10,25 €
Preis: 39,95 €
Preis: 4,95 €
Preis: 9,90 €

Das Dach rückt als wichtiges Gestaltungselement für das Haus immer stärker ins Blickfeld. Aber Bauherren entscheiden nicht allein über Farbe und Material.

„Maßgeblich ist der jeweils gültige Bebauungsplan“, warnt Oliver Kortendieck, Anwendungstechniker beim Ziegel- und Dachstein-Hersteller Nelskamp. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Klage rechnen – und in der Regel auf eigene Kosten umdecken.

 

Farbliche Gestaltung

 

Der „Klassiker“ unter den Dachfarben bleibt Rot in allen Schattierungen. Trotzdem setzen sich Trends durch: Grau wirkt kühl und edel, tiefes Schwarz sachlich und klar. Auffällige Akzente setzen blaue oder grüne, manchmal sogar hellgraue Pfannen. In einigen Regionen finden sich farbenfrohe Türme und Erker aus bunten Biberschwanzziegeln.

 

Wie „bunt“ die Eindeckung wirkt, hängt vor allem von der Fassade ab: Ein reizvolles und kontrastreiches Bild entsteht, wenn eine helle Fassade mit einer dunklen Eindeckung kombiniert wird, für Harmonie sorgt eine Gestaltung „Ton in Ton“.

 

Bebauungsplan ist tonangebend

 

Die Vorschriften der Gemeinden sorgen für eine einheitliche Optik des Wohngebietes und sollen den regionaltypischen Charakter erhalten. Neben Gebäudehöhe, Dachform und -neigung sind in Bebauungsplänen die zulässigen Farben festgelegt. Die Vorgaben betreffen oft nicht nur auffällige Eindeckungen z. B. in grün oder blau. Sie beschreiben auch den Einsatz „ortstypischer“ Farben wie Rot oder Schwarz.

 

Manchmal wird sogar das Eindeckungsmaterial geregelt. So sind z. B. im ländlichen Raum und auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, häufig ausschließlich Tondachziegel erwünscht. Früher waren dieses kleine Pfannen, heute sind vielerorts auch die neuen Großflächenziegel zugelassen, wenn sie den ursprünglichen Charakter erhalten. Sie ermöglichen eine wirtschaftliche Eindeckung und sind besonders regensicher.

 

In vielen Wohngebieten gibt es außerdem Vorschriften zur Oberfläche der Pfannen. Hochglänzende Dächer sind wegen ihrer starken Reflektion teilweise problematisch, z. B. in der Nähe von Flugplätzen. Eine „saubere“ Alternative sind hier die seidenmatte „Longlife“- oder die naturmatte „Clima Life“- Oberfläche. Trotzdem sind sie so glatt, dass Algen und Moose auf Dachsteinen keine Chance haben. Verschmutzungen werden einfach vom Regen abgespült – ein Dachleben lang. Mit „Clima Life“ werden zusätzlich Schadstoffe aus der Luft in ungefährliche Substanzen umgewandelt. Das Dach wird umwelt-aktiv.

 

Übrigens: Ohne Bebauungsplan gilt das „Einfügungsgebot“ nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Es besagt, dass bereits vorhandene und bebaute nähere Umgebung für ein neues Haus maßgebend ist. Der Wunsch nach einer blauen Eindeckung ist also in einer Siedlung ohne farbige Dächer auch ohne „B-Plan“ angreifbar.

 

Rechtzeitig informieren

 

„Vor der Eindeckung sollte sich darum jeder Bauherr beim zuständigen Bauamt informieren. So vermeidet er einen ungewollten Verstoß“, rät Kortendieck. Denn die Regelungen können sich von Ortsteil zu Ortsteil erheblich unterscheiden: Sind in einer Siedlung auffällige Dachfarben verboten, können sie in der benachbarten sogar erwünscht sein.

 

Ein Tipp: Viele Baustoffhändler oder Dachdeckerfachbetriebe verfügen auf ihrem Gelände über Musterständer für Ziegel und Dachsteine. Sie erleichtern die Farb- und Materialwahl für die Eindeckung. Der Profi vor Ort kennt auch die örtlichen Vorgaben.

 

Bild: Nelskamp

bauen. wohnen. leben.  www.homesolute.com

 

 

 

Werbung