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Bei Garage auf Brandschutz achten

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Es ist ja nur eine Garage - so die gängige Meinung vieler Bauherren. Jedoch wird sie oft nicht nur als Autoabstellplatz genutzt, sondern auch als Lagerraum oder Werkstatt.

In diesem Fall raten Experten bei der Planung besonders auf den Brandschutz zu achten.

Platzbedarf: Platzmangel kann im wahrsten Sinne des Wortes zu brenzligen Situationen führen. Deshalb sollte die Garage je nach Art der Nutzung ausreichend groß dimensioniert werden. Dann können beispielsweise auch Schweißarbeiten in ausreichendem Abstand zu entzündlichen Stoffen wie Farben oder ölverschmierten Lappen ausgeführt werden.

Belüftung: Eine gute Belüftung vermindert die Brandgefahr. Denn Dämpfe von Lösungsmitteln können so besser abziehen. Unabhängig davon dient die Belüftung der Abführung von schädlichen Autoabgasen sowie der Trocknung des Bauwerks. Übrigens: Wenn viel Luft in die Garage kann, trocknen feuchte Autos schneller ab, die Rostanfälligkeit sinkt.

Zugang: Gibt es einen direkten Zugang zum Haus über eine Brandschutztür, sollte diese immer geschlossen sein. Änderungen an einer solchen Tür - beispielsweise zur Erhöhung des Einbruchschutzes - können zum Erlöschen ihrer brandschutztechnischen Zulassung führen. Der Eigentümer übernimmt in diesem Fall dann auch die volle Verantwortung bei Bränden. Hier ist es auf jeden Fall empfehlenswert, einen Fachmann zu fragen. Auch alle anderen Garagenzugänge sollten immer verschlossen sein. So wird verhindert, dass spielende Kinder oder andere Unbefugte aus Versehen Brände verursachen können.

Feuerlöscher: Wer seine Garage zusätzlich zu den vorgeschriebenen Brandschutzvorrichtungen auch mit einem Feuerlöscher ausstattet, ist für den Ernstfall gerüstet. Dieser nützt dann allerdings nur, wenn er gut zugänglich ist und regelmäßig gewartet wird.

Noch ein Hinweis der TÜV-Experten: Die Garagenverordnungen der Bundesländer beinhalten zum Teil sehr detaillierte Vorschriften für Bau und Planung. Nur wenn sie erfüllt werden, erteilt die zuständige Behörde die erforderliche Baugenehmigung.

Bild: baupresse24.de
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