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Viele nutzen ihre Garage falsch: Worauf sollte man achten?

Garagen dürfen in Deutschland nur bedingt als Lagerplatz verwendet werden. Worauf sollte man achten? (Bild: Pixabay/SplitShire)

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Eigentümer einer Garage zu sein, kann im Alltag viele Vorteile mit sich bringen. Immerhin steht hier ausreichend Platz zur Verfügung, um all das zu lagern, was im Haus, im Keller oder auf dem Dachboden keinen Platz hat … oder nicht? Viele Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie ihre Garage eigentlich falsch und dementsprechend nicht gesetzeskonform nutzen.

Denn: Auch, wenn es sich bei der Garage um ein Areal handelt, das zum eigenen Grundstück gehört, bedeutet dies nicht, dass die entsprechende Fläche in vollem Umfang benutzt werden könnte, um hier etwaige Altlasten einzulagern. Aber worauf sollten Garageneigentümer eigentlich achten? Welche Vorgaben gelten? Und gibt es gegebenenfalls Alternativen, die zur Verfügung stehen und auf besonders flexible Weise genutzt werden können? Die folgenden Abschnitte liefern Antworten auf diese und weitere Fragen.

 

Gibt es Alternativen zur Garage?

 


Zugegeben: Garagen können sich – zumindest im ersten Moment – als besonders praktisch erweisen, wenn es darum geht, Möbelstücke, Kisten und ähnliches zu lagern. Dass dies jedoch nicht immer erlaubt ist, wurde bereits weiter oben erwähnt. Wer sich auf der Suche nach einer Alternative befindet, kann gut beraten sein, sich auf die Suche nach anmietbaren Lagern zu begeben. Die entsprechenden Angebote richten sich definitiv nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Privatleute, die Wert auf ein hohes Maß an Flexibilität und ein sicheres Verstauen ihres Eigentums legen.

 

Lagerräume bei storemore zeichnen sich durch eine große Auswahl an unterschiedlichen Größen und durch ein kundenfreundliches Preisleistungsverhältnis aus. Unabhängig davon, ob es darum geht, die entsprechenden Flächen lediglich über einen kurzen Zeitraum oder länger anzumieten: Die Möglichkeiten sind vielseitig und sorgen dafür, dass hier jeder die Variante finden sollte, die optimal zum persönlichen Bedarf passt.

 

Grundsätzliches zur Nutzung von Garagen

 


Wer sich ein wenig in seinem Umfeld oder vielleicht auch in seiner eigenen Garage umschaut, erfährt schnell, dass die entsprechenden Flächen häufig genutzt werden, um hier unter anderem Werkzeug, Kfz-Zubehör und Möbel zu lagern. Hierbei handelt es sich jedoch in der Regel um eine sogenannte Zweckentfremdung.

 

Welche Vorgaben genau gelten, wenn es darum geht, eine Garage ordnungsgemäß und gesetzeskonform zu nutzen, ist immer vom jeweiligen Bundesland abhängig. Eines haben jedoch alle Regionen Deutschlands gemein: Vorgegeben ist, dass die Garage dazu dient, sein Kfz unterzustellen. Im Zweifel ist es daher immer besser, einen der bereits oben erwähnten Lagerräume anzumieten.

 

Die Garage als Lagerfläche: Was sagt das Gesetz?

 


In den meisten Fällen ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Garage zu einem Lagerraum umzufunktionieren – es sei denn, eine entsprechende Nutzung wurde offiziell genehmigt. In der Regel gilt jedoch, dass Garagen nur dazu da sind, um Fahrzeuge abzustellen. Eine zusätzliche Nutzung als Abstellraum wäre dementsprechend verboten.

 

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So ist es in den meisten Fällen erlaubt, Gegenstände zu lagern, die in einer engen Verbindung zum Fahrzeug stehen, das in der Garage abgestellt wird. Typische Beispiele hierfür sind Benzinkanister, Dachträger und Autoreifen.

 

Wer jedoch über diese Art von Equipment hinausgeht und hier beispielsweise auch autofremde Gegenstände, wie Sofas, Gartenmöbel und ähnliches lagert, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld bestraft zu werden. Wie hoch besagtes Bußgeld ist, ist wiederum von dem Bundesland abhängig, in dem die Garage steht. Im teuersten Fall drohen Summen von bis zu 1.000 Euro.

 

Wie wirkt sich eine falsche Nutzung der Garage auf den Versicherungsschutz aus?

 


Wie umfangreich die Auswirkungen sind, die von einer falschen Nutzung der Garage ausgehen können, zeigt sich auch im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz. Sollte beispielsweise eine Überschwemmung dafür sorgen, dass die Möbel oder Equipment aus dem Bereich Home Entertainment, das in einer Garage gelagert wird, Schaden nehmen, kann es durchaus sein, dass die Versicherung eine Übernahme der Kosten verweigert. Immerhin war es grundsätzlich nicht erlaubt, etwas anderes als „autonahe“ Gegenstände hier abzustellen.

 

Wer die entsprechende Garage lediglich gemietet hat und vielleicht sogar zusammen mit den Nachbarn nutzt, sollte auch im Hinterkopf behalten, dass auch Mit-Mieter und Vermieter Interesse daran haben könnten, dass die zur Verfügung stehende Fläche nicht zweckentfremdet wird.

 

Wer sich unsicher darüber ist, welche Gegenstände in einer angemieteten Garage abgestellt werden dürfen und welche nicht, kann gut beraten sein, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. In der Regel werden hier alle wichtigen Details zur Nutzung dieser besonderen Fläche festgehalten.

 

Welche Vorteile bieten angemietete Lagerräume?

 


Diejenigen, die keine Lust haben, sich mit Fragen, wie zum Beispiel „Darf ich Gegenstand XY in meiner Garage lagern?“ auseinanderzusetzen, sind gut beraten, sich mit Hinblick auf externe, angemietete Lagerräume zu informieren. Vor allem in größeren Städten ist die Auswahl an Angeboten im Laufe der Zeit immer größer geworden. Die Vorteile der verschiedenen Lösungen zeigen sich unter anderem in den folgenden Details:

 

● Ein angemieteter Lagerraum kann zum Abstellen vieler verschiedener Gegenstände in unterschiedlichen Größen genutzt werden. Abgesehen davon, dass vom eingelagerten Eigentum selbstverständlich keine Gefahr für andere ausgehen darf, sind die Möglichkeiten vergleichsweise breitgefächert. Wer sich unsicher darüber ist, ob er einen bestimmten Gegenstand einlagern darf, sollte direkt beim Anbieter nachfragen.

 

● Die meisten anmietbaren Lagerräume zeichnen sich durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Genau das zeigt sich auch anhand der Tatsache, dass die Flächen in der Regel 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche betretbar sind.

 

● Der Aspekt Sicherheit wird bei seriösen Anbietern großgeschrieben. Somit sorgen sie dafür, dass lediglich berechtigte Personen Zutritt zu den jeweiligen Arealen erhalten. Separate Versicherungen schaffen zudem die Basis dafür, dass das Eigentum optimal geschützt wird. Besagte Versicherungen lassen sich oft auf Wunsch und gegen Aufpreis noch erweitern. Inwieweit genau das sinnvoll ist, ist selbstverständlich von Wert der eingelagerten Gegenstände abhängig.

 

Fazit

 


Der Umstand, dass viele Menschen heutzutage ihre Garage falsch und nicht gesetzeskonform nutzen, beruht häufig nicht auf bösem Willen. Oft ist es lediglich die Unwissenheit darüber, dass es nicht erlaubt ist, alle Altlasten beziehungsweise aktuell nicht benötigten Gegenstände hier abzustellen.

 

Die Annahme, dass es sich bei der eigenen Garage um ein Areal handelt, über das vollkommen frei verfügt werden könnte, ist jedoch falsch. Daher ist es umso wichtiger, sich sowohl als Eigentümer als auch als Mieter einer Garage im Vorfeld über die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. Ansonsten droht nicht nur ein Bußgeld, sondern gegebenenfalls auch viel Arbeit, weil es dann nötig wird, alles möglichst schnell wieder abzubauen und an einen anderen Ort zu bringen.

 

Diejenigen, die von vornherein auf der sicheren Seite sein und dafür sorgen möchten, dass einer verlässlichen Aufbewahrung ihres Eigentums nichts im Wege steht, sollten sich gegebenenfalls für das Anmieten eines separaten Lagers entscheiden. Vor allem im Zusammenhang mit den Gegenständen, die nicht jeden Tag benötigt werden, handelt es sich hierbei um eine Alternative, die letztendlich auch dafür sorgen kann, dass der strukturierten Ordnung und einem hohen Maß an Sicherheit nichts im Wege steht.

 

Zudem wirkt nicht nur eine Garage, sondern auch ein gemütlich eingerichtetes Dachzimmer einfach wohnlicher, als ein Bereich unter dem Dach, der lediglich zu einer „Rumpelkammer“ umfunktioniert wurde.

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