Nicht tragende Innenwände
-Aussteifende Innenwände müssen eine Mindestdicke von 11,5 cm haben und dürfen nicht in der Dicke verringert werden.
-Auf aussteifende Wände kann allerdings verzichtet werden, wenn nach Teil 2 der DIN 1053 die Standfestigkeit einer oben belasteten Wand (unten und oben gehalten) rechnerisch nachgewiesen wird.
-Trennwände innen können dann in ihrer Dicke durchweg so weit verringert werden, wie es planerische und Schallschutzaspekte erlauben.
-Je nach Art des Mauerwerks können die Trennwanddicken durchgängig bei 6 bis 7 cm liegen.
-Bei Verwendung von Planelementen oder geklebten Platten kann ein dicker Putzauftrag zugunsten eines 2 mm dünnen Spachtelauftrags entfallen.
-Die Planung sollte allerdings sicherstellen, dass wandhängende Einbauten wie WCs oder Küchenschränke nicht an dünnen Trennwänden angeordnet werden, um aufwendige Lastkonsolen zu vermeiden.
-Die zulässige Wandlänge von 6 cm dicken Trennwänden liegt bei dreiseitiger Lagerung (von Wand bis Türöffnung) bei ca. 3 m für 2,50 m Wandhöhe.
-Leichte Trennwände als Metallständerwerk mit GK-Beplankung erlauben eine problemlose Integration von Leitungen und können geringe Durchbiegungen schlank dimensionierter Decken aufnehmen.
-Werden aussteifende Wände durch Öffnungen geschwächt, so muss die verbleibende Mindestwandlänge 1/5 der Öffnungshöhe betragen (z. B. Türen).
Bild: baupresse24
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