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Fenster und Rollladenkasten müssen dicht sein

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Künftig werden etwa doppelt so gute Werte für Dämmung und Luftdichtheit vorgeschrieben - Professioneller Fenstereinbau und ein geschlossener Rollladenkasten erfüllen die strenge Verordnung

 

 

Der Fensterbereich ist eine der größten thermischen Schwachstellen in Gebäuden. Nach Angaben des Informationsvereins Besser Bauen (IVBB) ist die Hauptursache, dass oftmals nur Standardverglasungen ohne besondere Wärmedämmeigenschaften sowie schlecht gedämmte Rollladenkästen eingesetzt werden. Durch diese Wärmelecks geht wertvolle Heizenergie verloren. In Zeiten ständig steigender Gas- und Ölpreise kommen Hausbesitzer solche "Unzulänglichkeiten" teuer zu stehen. Durch den steigenden Primärenergiebedarf wirkt sich dies zudem negativ auf die Umwelt aus. Der Gesetzgeber hat deshalb jetzt reagiert: Die neue DIN 4108, Beiblatt 2 (Ausgabe März 2006) hat die Anforderungen an den Rollladenkastenbereich erheblich verschärft. Künftig müssen rund doppelt so gute Werte für Dämmung und Luftdichtheit eingehalten werden.

Laut IVBB können nur noch hochwärmegedämmte oder raumseitig geschlossene Rollladenkasten die verschärften Auflagen in vollem Umfang erfüllen. Diese Rollladenkasten-Systeme bestehen in der Regel aus massivem Wandbaustoff wie beispielsweise Ziegel oder Porenbeton mit einer speziellen Rollraum-Dämmung oder sind komplett aus Polystyrol gefertigt. Zudem dürfen keine Seitenabdeckungen aus Blech mehr verwendet werden, da Metalleinsatz an Bauanschlüssen fast immer eine Wärmebrücke ist.

Montage und Justierung des eigentlichen Rollladens erfolgen später von der Außenseite der Außenwand. Kombiniert mit sehr gut dämmendem Verglasungs- und Rahmensystemen werden Energieverluste im gesamten Fensterbereich wirkungsvoll verhindert.

Zukünftige Hausbesitzer sollten in diesem Zusammenhang wissen, dass sie verpflichtet sind, die strengen Vorgaben der Energiesparverordnung (EnEV) einzuhalten. Dies sollte ohnehin im Interesse des Bauherren sein, da mit möglichst guten Dämmwerten die Energiekosten gering und der Werterhalt der Immobilie gesichert ist.

 

Bild: Ivbb

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