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Kündigung bei unzureichendem Lüften

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Mieter muss für ausreichende Belüftung der gemieteten Wohnräume sorgen

Mieter, die ihre Wohnung unzureichend lüften und es dadurch zu Feuchtigkeitsschäden wie etwa Schimmelbildung kommt, können vom Vermieter nach schriftlicher Abmahnung auch gekündigt werden. Ein völlig ungeeignetes Lüftungsverhalten oder gar unterlassenes Lüften kann erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben. Nach Angaben des Informationsvereins Besser Bauen (IVBB) gilt eine zwei- bis dreimal tägliche Lüftung von 10 bis 15 Minuten mit weit geöffnetem Fenster als grundsätzlich zumutbar und in Wohnräumen als "normal". In der Regel sollte die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen 50 Prozent nicht überschreiten.

Bild: IVBB

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