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Die Photovoltaikanlage richtig anmelden

Jede Photovoltaikanlage muss bei der BNetzA und dem jeweiligen Stromanbieter angemeldet werden. (Bild: fotolia.de)
Jede Photovoltaikanlage muss bei der BNetzA und dem jeweiligen Stromanbieter angemeldet werden. (Bild: fotolia.de)

Handelt es sich bei der Photovoltaikanlage um eine netzgekoppelte Anlage, so muss diese angemeldet werden, da sie Strom ins öffentliche Netz einspeist. Die Anmeldung erfolgt dann zum einen bei der BNetzA (Bundesnetzagentur) und zum anderen bei dem jeweiligen Stromanbieter, in Deutschland beispielsweise bei der Firma EnBW, E-on oder RWE.

 

BNetzA Anmeldung

 

Der erste Schritt zur Anmeldung bzw. zur Vergütung des eingespeisten Stroms ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) müssen die jeweiligen Betreiber ihre Anlagen nach § 17 Abs. 2 EEG nämlich verpflichtend anmelden. Sobald der Strom vermarktet wird - sei es nun direkt an andere Wohnungen bzw. Häuser oder indirekt über einen Stromanbieter - muss diese Anlage angemeldet werden, andererseits entfällt das Recht auf die Einspeisevergütung. Auch etwaige Erweiterungen der Photovoltaikanlage müssen gemeldet werden. Das funktioniert heutzutage ganz einfach online über das Portal der BNetzA, seit 2011 ist das sogar der einzige Weg zur Anmeldung. Dabei ist nur der Anlagenbetreiber anmeldeberechtigt, man kann das also nicht von einem Dienstleister oder der Installationsfirma übernehmen lassen. Hierzu sind der BNetzA mehrere Daten zu übermitteln, darunter der Name und die Anschrift des Betreibers, die Mail-Adresse sowie der Standort der Anlage, die Nennleistung in kWp und der Tag der Inbetriebnahme. Desweiteren sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Datum der Inbetriebnahme nicht mehr als einen Tag von dem der Anmeldung abweicht, sowie die Anmeldung nicht mehr als 14 Tage vor der Inbetriebnahme stattfindet.

 

Netzbetreiberanmeldung

 

Die Anmeldung bei der BNetzA war aber noch nicht alles. Ein weiterer Schritt in Richtung Einspeisevergütung ist die Anmeldung beim Stromanbieter. Diese sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom aus einer Photovoltaikanlage von Privatpersonen einzuspeisen und auch entsprechend zu vergüten. Die Anmeldung ist dabei von Netzbetreiber zu Netzbetreiber etwas unterschiedlich und man sollte sich am besten online oder über eine entsprechende Service-Hotline informieren.

 

Fristen und mögliche Dimensionierungsgrenzen

 

Der Stromanbieter darf eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Laut Gesetz hat er bis zu acht Wochen nach dem Antrag Zeit dazu. Bei Anlagen bis 10 kWp sollten dabei aber keine Probleme auftauchen.

Da eine Ablehnung eines solchen Antrages sehr viele Probleme mit sich bringt, sollte eine derartige Netzverträglichkeitsprüfung unbedingt vor der Montage der Anlage fertig sein. Wenn im Nachhinein Probleme auftauchen, ist das sehr unangenehm und mit einem hohen Kosten- und Nervenaufwand verbunden.

Ist die Inbetriebnahme bescheinigt worden, so muss das entsprechende Dokument zusammen mit dem Dokument der BNetzA dem Stromanbieter vorgelegt werden, damit der Anbieter zusätzlich weiß, dass die Anlage auch hier ordnungsgemäß angemeldet wurde. Ob noch weitere Unterlagen von Nöten sind, kommt ganz auf den entsprechenden Stromanbieter an. Es sollte sich dabei nicht mehr um allzu komplizierte Dinge wie Inbetriebnahmeprotokolle oder ähnliches handeln. Damit ist der Weg zur Einspeisevergütung frei und es sollten keine weiteren Probleme in dieser Hinsicht zu erwarten sein. Hier sie aber noch einmal gesagt: Jegliche Änderungen, vor allem hinsichtlich der Leistung der Anlage, sind meldepflichtig.

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