Was ist bei einer Photovoltaikanlage zu beachten?
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bauvorschriften. Es ist aber so, dass der Bau einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach prinzipiell keiner Genehmigung bedarf. Der Bauherr selbst ist für den Betrieb der Anlage verantwortlich und hat darauf aufzupassen, dass die Anlage den lokalen Bauvorschriften entspricht. Kein Bauherr will nachträglich noch etwas ändern oder gar zurückbauen, geschweige denn ein Bußgeld entrichten.
Anlagen auf freien Flächen
Anlagen auf Freiflächen, also solche, die eine Fläche ausschließlich zur Stromerzeugung nutzen, unterliegen dabei ab einer bestimmten Größe anderen Vorschriften: Denn ab etwa einer Länge von 9 Metern bei einer Höhe von 3 Metern ist hier eine Baugenehmigung erforderlich. Sobald der gesamte Strom der Anlage ins Netz gespeist wird, gilt die Anlage zudem als gewerblich und unterliegt wiederum anderen Vorschriften. Ab da wird es dann sehr komplex, denn dann geht es um Dinge wie Gebäudenutzungsänderungen oder ähnliches.
Anlagen auf Denkmälern oder gemieteten Grundstücken
Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden oder anderen Bauten sieht man oft Solarzellen. Diese bedürfen dann eigentlich fast immer einer Baugenehmigung. Weiterhin wird die gesetzliche Lage geändert, sobald es darum geht, die Solaranlage beispielweise auf einem angemieteten Dach aufzustellen, denn dann gelten die Anlagen in vielen Bundesländern als Gewerbe und unterliegen damit anderen Bestimmungen.
Baurecht in den einzelnen Bundesländern
Wie bereits gesagt, ist das Baurecht Ländersache. Die wichtigsten Vorschriften werden hier aber dennoch aufgezeigt: In Brandenburg beispielsweise bedarf es auch für Anlagen auf einem Flachdach einer Baugenehmigung. Anders in Baden-Württemberg: Hier hat der Bauherr am meisten Freiheiten, da grundsätzlich gilt, dass Solaranlagen auf dem eigenen Dach genehmigungsfrei sind.
Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, bei der eigenen Kommune nachzufragen und die genauen Bedingungen zu klären. Denn wenn im Nachhinein noch Beschränkungen auftauchen, die nicht eingehalten wurden, wird es richtig unangenehm. So ist dann etwa ein Bußgeld zu entrichten oder die Anlage ist schlimmstenfalls sogar abzureißen.
Es ist abschließend also zu bemerken, dass man sich vor dem Bau der Anlage genau bei der örtlichen Gemeinde über die Beschränkungen informieren sollte. Am besten man bezieht diese Rechtsfragen dann gleich in die Planung mit ein, dann entgeht man der Gefahr, nachträglich Dinge ändern zu müssen, die so eigentlich schon feststanden und viel Zeit, Geld und Nerven zur Planung in Anspruch nahmen.