Werbung

Darlehensvertrag

 

Ein Darlehensvertrag ist die Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber für die Ausreichung eines Darlehens, nachdem der vorher gestellte Darlehensantrag genehmigt wurde. Bestandteile eines Darlehensvertrages sind der Darlehensantrag und die Annahmeerklärung, die auch getrennt voneinander geführt werden können. Laut BGB, §§ 488 ff ist ein schriftlicher Darlehensvertrag dann unabdinglich, wenn es sich um private Darlehensnehmer handelt, die ein Darlehen von mehr als 200 Euro über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch nehmen.

 

Dabei muss der Darlehensvertrag den Verbraucherkreditrichtlinien entsprechen, die im BGB, §§ 491 ff festgelegt sind. Entspricht ein Darlehensvertrag nicht diesen Richtlinien, ist er nichtig. Ein Darlehensvertrag definiert die Summe, die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer zur Verfügung stell, die Laufzeit sowie die Zinsvereinbarungen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur regelmäßigen Rückzahlung des Darlehensbetrages inklusive der Zinsen zu den festgelegten Zeitpunkten. Sollten Sicherheiten seitens des Darlehensnehmers erbracht worden sein, müssen diese ebenfalls im Darlehensvertrag verankert werden.

tipps der redaktion


    Werbung