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Bedenkzeit beim Immobilienkauf

Der Immobilienkauf gehört sicherlich zu denjenigen finanziellen Herausforderungen, auf die man sich nicht überstürzt einlassen sollte.

Doch immer wieder erliegen Käufer besonders verlockenden Angeboten und schließen Kaufverträge voreilig ab. Findige Verkäufer tun das Ihre dazu - Last-Minute-Notartermine und ähnliche Lockvögel verleiten oft zu Schnellschüssen. Diesen hat der Gesetzgeber kürzlich mit dem neuen Beurkundungsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz verbessert den Verbraucherschutz, indem dem Käufer beim Immobilienerwerb eine Überlegungsfrist eingeräumt wird.

 



Der beurkundende Notar soll dem Käufer den Text des Kaufvertrags zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung stellen. Während dieser Bedenkzeit kann der Käufer in Ruhe die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des beabsichtigten Kaufs prüfen. Schwäbisch Hall-Experte Tobias Göbbel rät, diese 14 Tage gut zu nutzen: Prüfen Sie, ob der Kaufpreis angemessen ist. Informieren Sie sich bei der Gemeinde oder einem Sachverständigen über den Wert vergleichbarer Objekte. Klären Sie bei einem kreditfinanzierten Kauf mit Ihrer Bausparkasse oder Bank die zu erwartende Zins- und Tilgungsbelastung anhand eines detaillierten Finanzierungskonzepts. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach den steuerlichen Vorteilen in Ihrem Fallsind zwar Maßnahmen, die sich meist schon vor der Wahl eines Kaufobjekts empfehlen - doch spätestens am konkreten Beispiel lassen sich die finanziellen und steuerlichen Konsequenzen schwarz auf weiß durchrechnen.

 

 


Bild: IWO
Text: EcoText
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