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Bedenkzeit für Immobilienkäufer

Obwohl der Kauf einer Immobilie zu den größten finanziellen Herausforderungen gehört, werden bei besonders verlockenden Angeboten oft übereilt Kaufverträge abgeschlossen.

So mancher findige Verkäufer hat schon in aller Eile seinen Kunden zum "Mitternachtsnotar" geschleift. Diesen, später oft bereuten, Schnellschüssen hat der Gesetzgeber kürzlich einen Riegel vorgeschoben.

 



Das Beurkundungsgesetz sieht einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor. Dem privaten Käufer wird beim Erwerb einer Immobilie von einem Unternehmer eine Überlegungsfrist eingeräumt. Der beurkundende Notar soll dem Verbraucher den beabsichtigten Text des Kaufvertrags zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Damit soll der Käufer in Ruhe Zeit haben, die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen seines Kaufvertrages zu prüfen.

 

 

Schwäbisch Hall-Experte Tobias Göbbel rät, diese Zeit gut zu nutzen: "Prüfen Sie, ob der Kaufpreis angemessen ist. Informieren Sie sich bei der Gemeinde oder einem Sachverständigen über den Wert vergleichbarer Objekte. Studieren Sie bei einem noch zu errichtenden Gebäude die Baubeschreibung genau. Entspricht z.B. die Qualität der verwendeten Baumaterialien den eigenen Vorstellungen? Klären Sie bei einem kreditfinanzierten Kauf mit ihrer Bausparkasse bzw. Bank die zu erwartende Zins- und Tilgungsbelastung anhand eines detaillierten Finanzierungskonzepts. Erkundigen Sie sich bei ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach den steuerlichen Vorteilen in Ihrem Fall."

 



Bild: IWO

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