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Das Kleingedruckte im Bauvertrag

Die meisten Verträge sind vorformulierte Standardverträge des Bauunternehmens oder Bauträgers. Sie dienen als Grundlage für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen.

Doch so manch bewährter Standardvertrag hat im Detail so seine Tücken.Oftmals sind Regelungen enthalten, mit denen das Bauunternehmen zu seinem Vorteil von bestehenden gesetzlichen Regelungen abweichen will. Das Kleingedruckte muss nicht immer - wie der Name erwarten lässt - auch klein gedruckt sein. Manch Fallstrick ist den Allgemeinen Geschäftbedingungen zu finden. Zu den AGBs zählen alle Vertragsregelungen, die von dem Unternehmen zur Unterschrift vorgelegt werden, um von Kundenseite einfach als gegeben hingenommen zu werden.

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer besonderen gesetzlichen Kontrolle. Sie soll gewährleisten, dass in diesem Fall die Bauherren durch einseitig entwickelte Vertragsbedingungen nicht unangemessen benachteiligt werden. Die Kontrollvorschriften sind heute Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Vorschriften untersagen zwar nicht jede Abweichung von gesetzlichen Regelungen - formale und inhaltliche Anforderungen an AGBs sollen jedoch einseitige Vertragsgestaltung weitgehend unterbinden.

 



In der Praxis halten sich nicht selten Unternehmen nicht daran. Deshalb ist Bauherren dringend zu empfehlen, alle Vertragsunterlagen vor der Unterschrift zu prüfen. Hilfestellung bei solchen Vertragsprüfungen bieten beispielsweise die örtlichen Verbraucherzentralen an. Sie kennen nicht nur wichtige Regelungen, sondern auch bereits abgemahnte Unternehmen, die möglicherweise noch immer unzulässige Vertragspassagen einsetzen.

 



Foto: Condor
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