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Der richtige Handwerker für alle Fälle

Wer einen Architekten mit dem Umbau oder der Renovierung seines Hauses beauftragt, braucht sich normalerweise nicht um die einzelnen Handwerker zu kümmern.

Doch wie findet man den richtigen Fachmann, wenn es um kleinere Reparaturen, die Badmodernisierung oder den Dachgeschossausbau in Eigenregie geht? Es gibt verschiedene Wege...

 


Die direkte Empfehlung von zufriedenen Kunden ist ein üblicher und guter Weg. Fragen Sie also ruhig mal im Verwandten- und Bekanntenkreis nach, und lassen Sie sich Referenzadressen nennen.
Ein kostenloses Handwerkerverzeichnis verschickt die Kreishandwerkerschaft des jeweiligen Landkreises. Sie ist im Telefonbuch zu finden. Allerdings sind in diesen Broschüren nur die Innungs-Betriebe verzeichnet. Handwerker, die nicht Mitglied in der Handwerksinnung sind, muss man über die "Gelben Seiten" oder Anzeigen in der Tageszeitung suchen. Auch präsentieren sich immer mehr Betriebe im Internet.

 



Verschiedene Handwerker aufeinander abzustimmen und terminlich zu koordinieren ist mühsam und kostet viel Zeit. Das kann man sich ersparen, indem man den Gesamtauftrag an eine Handwerkergemeinschaft vergibt. Die Konstellation ist im Einzelfall unterschiedlich und zweitrangig. Empfehlenswert für den Kunden: die Gesamtleistung wirklich aus einer Hand; das heißt, ein einziger Vertragspartner, ein Ansprechpartner, eine Rechnung und ein Gewährleistungspartner.

 



Wer auf Nummer Sicher gehen will, prüft die Legitimierung des in Frage kommenden Handwerksbetriebs. Jeder Handwerker muss in der Handwerksrolle eingetragen sein und besitzt eine Handwerkskarte. Darauf steht auch, welches Gewerbe er ausüben darf. Wenn man ihm zusätzlich andere Aufträge erteilt, gilt das als Schwarzarbeit - die auch für den Auftraggeber Bußgeld bedeuten kann! Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei der Innung, der Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer Klarheit.

 



Es empfiehlt sich, vor der Auftragsvergabe mehrere schriftliche Angebote einzuholen. Hier sollten sämtliche anfallenden Kosten, also neben den Stundenverrechnungssätzen oder dem Pauschalpreis auch die Höhe der Fahrkosten sowie die Zahlungskonditionen genau beschrieben sein. Das Angebot des Handwerkers kann ein Festpreisangebot oder ein Angebot auf der Basis eines Kostenvoranschlags sein. Beides ist bindend. Allerdings ist beim Kostenvoranschlag eine Überschreitung zulässig. Die Mehrkosten können nach gängiger Rechtssprechung bis zu 15 Prozent, bei Reparatur- und Renovierungsarbeiten sogar bis zu 25 Prozent betragen.

 



Insbesondere größere Aufträge sollten nur schriftlich und nur nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben werden. Im Vertrag können neben dem Leistungsumfang auch Termine festgeschrieben werden. Eine andere Möglichkeit ist die, dass beide Seiten zunächst die wesentlichen Punkte durchsprechen und der Handwerker das Besprochene in einer schriftlichen Auftragsbestätigung zusammenfasst.

 



Bild: LBS
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