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Der Sachverständige beim Hausbau

Jedes Hausbauunternehmen, jeder Architekt und jeder Handwerker ist verpflichtet, eine mängelfreie Arbeit abzuliefern.

Dennoch entstanden laut dem letzten großen Bauschadensbericht der Bundesregierung pro Jahr Bauschäden in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro. Und sehr viele wären offenbar durchaus vermeidbar.

 

Der Bauherr hat verschiedene Möglichkeiten, den Verursacher eines Schadens oder besser eines Mangels bei der Bauausführung in die Pflicht zu nehmen - oder er lässt, das ist ein vielversprechender Ansatz, Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen, den Hausbau bereits etappenweise oder nach der Ausführung von bestimmten Gewerken durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen.

 

Beim Bauen mit dem Freien Architekten nimmt dieser die Interessen des Bauherrn unabhängig wahr. Das heißt, er hat zur vorbeugenden Kontrolle im Rahmen der Bauleitung die Handwerker zu überwachen und dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

 

Demjenigen, der ein schlüsselfertiges Haus vom Unternehmer bauen lässt, rät der Verband privater Bauherren (VPB), den Bau unter Umständen etappenweise durch Experten prüfen zu lassen. Mit dieser Aufgabe kann man Prüfer des VPB oder auch örtliche TÜV-Gutachter betrauen. Auch die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik bietet eine Baubegleitung zur Vermeidung von Pfusch am Bau an. Die Kosten für die Expertenleistungen trägt jeweils der Bauherr.

 

Nach Fertigstellung des Hauses - oder auch in einzelnen Teilschritten nach Baufortschritt - erfolgt eine Bauabnahme durch die Bauherrschaft; wiederum mit dem Architekten an der Seite, der bei eventuellen Mängeln für Nachbesserung sorgt und die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegenüber der Handwerker durchsetzt. Wer mit dem Architekten nicht klarkommt, kann auch bei der Abnahme einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen - gleiches gilt natürlich bei der Abnahme von Schlüsselfertig-Häusern.

 

Bei der Abnahme ist ein Mängelprotokoll aufzunehmen, das all das auflistet, was der Bauherr zu beanstanden hat. Falls es bei der Mängelbeseitigung zu Unstimmigkeiten kommt, können verschiedene Vermittlungsstellen angerufen werden. Für Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Architekt gibt es Schlichtungsausschüsse bei den Architektenkammern der einzelnen Bundesländer. Beim Streit mit dem Handwerker kann die Vermittlungsstelle der zuständigen Handwerkskammer eingeschaltet werden.

 

Die Handwerkskammern können auf Anfrage auch einen öffentlich bestellten und vereidigten "sachverständigen Schiedsgutachter" benennen. Das Prinzip dieser außergerichtlichen Einigung: Beide Parteien vereinbaren vorher schriftlich, dass sie das Gutachten des Schiedsgutachters akzeptieren werden und dass die unterliegende Seite die insgesamt entstehenden Kosten übernehmen wird.

 

Auch im Fertighausbereich gibt es Schiedsstellen. Zum Beispiel beim Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), dessen Ombudsstelle kostenlos vermittelt und damit eine zeitraubende und kostspielige Auseinandersetzung vor dem Kadi erübrigen kann.

 

Wer als letzten Weg den Gang vors Gericht antreten will, sollte vorher bereits zum Anwalt gehen; am besten zu einem, der auch speziell in Bauangelegenheiten bereits Erfahrungen gesammelt hat. so einen erfahrenen Anwalt kann sich der Bauherr beispielsweise vom Verband Privater Bauherren vermitteln lassen.

 

Text:EcoText
Bild:Techline

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