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Gütesicherung von Energiesparhäusern

Durch die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) und das dazu passende KfW-Darlehensprogramm sind Energiesparhäuser in aller Munde. Doch halten die Spar-Modelle im täglichen Gebrauch, was die theoretischen Berechnungen versprechen?

Mit RAL-Güte- und Prüfbestimmungen soll nicht nur die Planung, sondern auch die Bauausführung von besonders Energie sparenden Bauweisen kontrolliert werden. Damit wird auch der etwas abgenutzte Begriff "Niedrigenergiehaus" wieder die Bedeutung bekommen, die ihm eigentlich zusteht. Denn die beiden RAL-Gütezeichen "Niedrig-Energie-Bauweise" - einmal mit dem Zusatz "Planung", einmal mit dem Zusatz "Bauausführung" - werden nicht für jedes EnEV-Standardhaus vergeben.

 



Die RAL-zertifizierte Planung steht für eine objektbezogene mehrfache Prüfung der Planungsunterlagen. Im Fokus der Prüfer stehen alle Komponenten, die zum Energie sparenden Haus gehören: die Dämmung, die Vermeidung beziehungsweise Minimierung von Wärmebrücken, die hohe Luftdichtheit der Gebäudehülle sowie die Ausstattung mit besonders effizienten haustechnischen Anlagen. So dürfen für gütegesicherte Gebäude zum Beispiel nur genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe eingesetzt werden. Auch das Gütezeichen mit der Inschrift "Bauausführung" deckt diese Prüfkriterien ab, geht aber noch einen Schritt weiter: Unabhängige Prüfer überwachen die Erstellung des Gebäudes. Erst nach Fertigstellung des Objekts wird das Zeichen verliehen. Danach wird die Qualität der gütegesicherten Leistungen in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Eigenüberwachung sowie durch stetig neutrale Fremdprüfungen über Sachverständige oder anerkannte Prüfstellen sichergestellt.

 



Im Internet gibt es weitere Informationen über das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (www.ral.de) sowie über die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser (www.guetezeichen-neh.de).

 



Bild: baupresse24.de
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