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Kein Hausbau ohne Bauvertrag

In jedem Fall muss zwischen Bauherr und Baupartner ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichts wert, wenn es Streit und eine Gerichtsverhandlung gibt.

Daher sollten alle Leistungen, ebenso wie jede nachträgliche Ergänzung oder jeder Zusatzauftrag, schriftlich abgefasst und von beiden Seiten auch unterschrieben sein - und zwar ohne Vorbehalte oder Bedingungen. Vor der Unterzeichung ist der Inhalt, also der genaue Wortlaut von Angebot und Annahme, eindeutig und unmissverständlich festzulegen.

 



Viele Bauunternehmer bieten einen standardisierten, oft schwammig formulierten Vertrag an. Unklare oder zu ungenau formulierte Stellen sollten konkretisiert werden - meist verbergen sich nämlich hier Nachteile für den Bauherrn. Das gilt insbesondere für die Ausstattung von Räumen und die Qualität der einzelnen Bauteile. Bei Ausstattungen sollte zudem die genaue Hersteller- und Artikelbezeichnung aufgeführt sein. Auch das Kleingedruckte muss studiert werden.

 



Baukosten und Finanzierungsbedarf lassen sich mit einem vereinbarten Festpreis am besten kalkulieren. Auf keinen Fall sollte sich die Baufamilie darauf einlassen, finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Im Vertrag sollte vermerkt sein, dass die Bezahlung nur nach erbrachter Leistung gemäß Baufortschritt erfolgt. Eine Bankbürgschaft sichert das bereits investierte Geld im Falle eines Konkurses des Bauunternehmens.

 



Aus dem Vertrag sollte deutlich hervorgehen, wer die Bevollmächtigten beider Parteien sind. Ein genauer Terminplan mit Baubeginn und einzuhaltenden Fertigstellungs- und gegebenenfalls Zwischenterminen gehören in den Anhang. Es empfiehlt sich bereits in diesem Dokument genau zu regeln, dass die Bauabnahme schriftlich zu erfolgen hat.

 



Bild: LBS

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