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Kostenfalle Bauvertrag

Klartext schützt vor teuren Reinfällen.

Wer ein Haus baut, trifft die größte Investitionsentscheidung seines Lebens. Eine wirklich gute vertragliche Absicherung ist deshalb enorm wichtig. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt Tipps, wie man sich mit klaren Regelungen im Bauvertrag viel Ärger ersparen und vor kostspieligen Reinfällen schützen kann.

Der Verband Privater Bauherrn (VPB) stuft zwei Drittel aller Bauverträge als mangelhaft ein, weil wichtige Leistungen fehlen. Mit durchschnittlich drei bis vier Seiten sind die Beschreibungen meist viel zu knapp. Je genauer die Bau- und Leistungsbeschreibung, desto besser.

Kostenfalle: Fehlende Leistungen
Nicht Sonderwünsche sind die häufigste Kostenfalle, sondern Leistungen, die im Vertrag nicht vereinbart sind. Deshalb immer prüfen: Welche Leistungen sind konkret vertraglich fixiert? Was muss separat bezahlt werden? Sind alle individuellen Wünsche ans Eigenheim erfasst? Haben Versprechungen aus Bauträger-Prospekten und mündliche Vereinbarungen mit dem Architekten auch Eingang in den Bau- oder Kaufvertrag gefunden?

Kostenfalle: Vage Beschreibungen
Das Leistungsprogramm des Bauträgers muss im Vertrag exakt beschrieben sein. Angaben zu Materialien, Herstellern, Fabrikaten, Typen und Farben immer schriftlich festhalten. Formulierungen wie etwa hochwertige Basisausstattung oder Verwendung von Markenprodukten sind zu schwammig. Auch ein auslegbarer Begriff wie Energiesparhaus ist wenig hilfreich - besser sind konkrete Angaben zum Heizenergiebedarf.

Kostenfalle: Zu hohe Vorauszahlungen
Üblicherweise wird die Bausumme nicht auf einen Schlag, sondern in Raten entsprechend dem Baufortschritt bezahlt. Darum: Keine Zahlungen festlegen, die unabhängig vom Bau zu bestimmten Terminen fällig werden, sonst fehlt im Streitfall ein wichtiges Druckmittel. Festpreisbindung bis zur Abnahme, mindestens für 15 Monate vereinbaren. Vorsicht, wenn der Bauträger zu sehr auf Vorauszahlungen drängt: Möglicherweise steckt er in finanziellen Schwierigkeiten - der Albtraum Baupleite droht!

Kostenfalle: Fehlende Bürgschaften
Wird das Bauunternehmen während der Bauzeit oder vor Beseitigung etwaiger Mängel insolvent, drohen dem Bauherrn herbe Verluste. Bereits vorausbezahlte Leistungen sind in der Regel verloren und der Bauherr muss zudem mit erheblichen Zusatzkosten rechnen, um das Vorhaben doch noch zu vollenden. Zur Sicherung sollte man auf eine Fertigstellungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft des Bauunternehmers bestehen. Als Bürgen nur seriöse Partner wie Banken akzeptieren.

Kostenfalle: Ungenauer Zeitplan
Im Vertrag muss klar geregelt sein, was wann fertig ist. Steht ein exakter Zeitplan mit verbindlichen Fertigstellungs- und Übergabeterminen, haftet der Bauunternehmer für Schäden, die durch Verzögerungen entstehen. Möglichst keine Circa-Angaben akzeptieren.

Kostenfalle: Zu schnelle Abnahme
Rechtlich wichtig ist die Abnahme. Der Bauherr muss deshalb vorher sorgfältig prüfen, ob der Unternehmer alle Leistungen vertragsgemäß erbracht hat. Mängel, die erst nach der Abnahme entdeckt werden, kann man zwar noch reklamieren, allerdings kehrt sich dann die Beweispflicht um: Der Bauherr muss selbst nachweisen, dass sein Vertragspartner fehlerhaft gearbeitet hat. Vor der Abnahme steht der Unternehmer in der Pflicht nachzuweisen, dass sein Werk den Anforderungen entspricht. Erst dann besteht Anspruch auf vollständige Bezahlung.

Bild: baupresse24
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