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Mangelhafte Baubeschreibungen

Mangelhafte Baubeschreibungen
Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB), informiert über mangelhafte Baubeschreibungen.

Thomas Penningh, Vorsitzender des VPB, weist auf mangelhafte Baubeschreibungen und Leistungsbeschreibungen hin.

Alle Jahre wieder befragt der VPB seine inzwischen über 70 bundesweit tätigen Bausachverständigen nach der aktuellen Lage am Bau.

 



Wie sieht es denn aus am Bau?

 



Penningh: "Die Lage hat sich gegenüber den vergangenen Jahren nur geringfügig verbessert. Große Sorgen macht uns nach wie vor der unzureichende Verbraucherschutz für private Bauherren."

 


Was ist das größte Problem?

 



Penningh: "Es gibt immer noch keine rechtlichen Vorschriften über den Inhalt von Bauverträgen. In nur neun Prozent aller Bauverträge werden die „Mindestanforderungen an Baubeschreibungen und Leistungsbeschreibungen“ zu Grunde gelegt. Bauträger diktieren in ihren Bau- und Leistungsbeschreibungen immer noch sämtliche Konditionen, Zahlungspläne und Termine beliebig. Der Bauherr glaubt der Werbung und unterzeichnet einen mangelhaften Vertrag im guten Glauben, dafür ein schlüsselfertiges Haus zum Festpreis zu bekommen."

 


Und bekommt er das denn nicht?

 



Penningh: "Nein. Zwei Drittel aller Bau- und Leistungsbeschreibungen haben nach unseren jüngsten Untersuchungen eklatante Mängel! Dort fehlen unentbehrliche Leistungen, die aber im Festpreis für ein schlüsselfertiges Haus enthalten sein müssten."

 



Was ist zum Beispiel ein Mangel in der Baubeschreibung?

 



Penningh: "Zum Beispiel der Erdaushub. Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie die Baugrube ausheben. Das kostet Geld, und der Aushub muss irgendwo deponiert werden. Das ist Teil jeden Baugeschehens. Aber auch das wird oft in den Verträgen nicht aufgeführt und dem Kunden hinterher zusätzlich in Rechnung gestellt. Ähnlich ist es mit den verschiedenen Vermessungsarbeiten, die zum großen Teil gesetzlich vorgeschrieben sind. Aber im Bauvertrag tauchen sie oft nicht auf – schlagen also später zusätzlich zu Buche. Das gleiche gilt für die Erschließungskosten. Auch sie sollten selbstverständlich im Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus enthalten sein. Leider ist das aber häufig nicht der Fall."

 


Haben Sie ein besonders dreistes Beispiel?

 



Penningh: "Ja, ganz konkret hatten wir eine Baubeschreibung und Leistungsbeschreibung, in der zwar der gesamte Dachaufbau detailliert beschrieben wurde, nebst Lattung und Konterlattung. Nur war von der Wärmedämmung nirgendwo die Rede. Durch die detaillierte Beschreibung einerseits wiegt sich der Bauherr in Sicherheit und übersieht dabei ganz, dass andererseits etwas Wesentliches fehlt. Das kann man dem Bauherrn nicht vorwerfen, er ist schließlich Laie. Dem Bauträger schon, der weiß genau, was er tut!"

 



In Ihrer Umfrage haben Sie festgestellt: vor allem im Keller häufen sich die Baumängel.

 



Penningh: "Gut 90 Prozent aller im vergangenen Jahr von uns begutachteten Keller hatten Mängel. Kellerwände und Decken werden mangelhaft oder gar nicht abgedichtet. Häufig werden auch Lichtschächte bei drückendem oder stauendem Wasser von außen nicht korrekt abgedichtet. Die Folgen sind absehbar und nur sehr aufwändig und teuer zu sanieren."

 



Wo liegt es noch im Argen?

 



Penningh: "Beim Wärme- und auch beim Schallschutz wird gepfuscht. Das merkt der Hauskäufer aber erst, wenn er eine Zeitlang in seinem neuen Reihenhaus gewohnt hat. Außerdem wird unserer Erfahrung nach viel zu spät bemustert. Der Käufer bekommt nur eine knappe Auswahl an möglichen Fliesen, Böden, Treppen, Fenstern, Türen oder Wandmaterialien vorgelegt. Er wählt unter Zeitdruck und wird über Qualität und eventuelle Mehrkosten kaum oder gar nicht aufgeklärt. Das dicke Ende kommt dann bei der Abrechnung."

 



Was raten Sie den Bauherren, um mangelhafte Baubeschreibungen zu vermeiden?

 




Penningh: "Das Beste ist natürlich immer die Beratung vor Abschluss des Kaufvertrags. Dann kann der Sachverständige prüfen, was im angebotenen Bau- und Leistungsverzeichnis alles fehlt, und dem Bauherrn entsprechende Hinweise zum Nachverhandeln geben."

 



Worauf müssen Hauskäufer beim Schlüsselfertig-Haus noch achten?

 



Penningh: "Auf Zahlungspläne, Termine und Sicherheitsleistungen. Nach wie vor leisten 65 Prozent aller Bauherren unfreiwillig Vorkasse. Das heißt, der Baufortschritt entspricht nicht dem Stand der geleisteten Zahlungen. Geht der Bauträger in Konkurs, verliert der Kunde das voraus gezahlte Geld und hat nicht einmal eine entsprechende Bauleistung dafür bekommen. Weil 75 Prozent aller Bauträger außerdem keinerlei Sicherheiten einräumen, ist das Geld in solch einem Fall unwiederbringlich verloren. Viel Ärger machen auch Termine. In vielen Fällen sind sie im Vertrag nur vage fixiert. Wer allerdings seine Mietwohnung kündigen muss und seine Finanzierung vorbereitet, der braucht verlässliche Daten."

 


Sie warnen neuerdings auch vor Reservierungsgebühren. Was hat es damit auf sich?

 



Penningh: "Immer mehr Bauträger verlangen diese Reservierungsgebühr von im Schnitt 1.800 Euro. Damit ketten Sie die Käufer an sich, denn die Gebühr verfällt, sobald der Käufer vom Vorvertrag zurücktritt. Um das Geld nicht zu verlieren, bleiben viele Bauherren bei der Stange, auch wenn sie ein ungutes Gefühl dabei haben."

 



Der VPB macht sich für die verbindliche Einführung der „Mindestanforderungen an Baubeschreibungen und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ stark, Sie erwähnten sie eingangs. Das ist ein langer, komplizierter Name, was verbirgt sich denn dahinter?

 



Penningh: "Wir setzen uns nicht nur dafür ein, wir haben sogar maßgeblich daran mitgearbeitet, und zwar unter der Ägide des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Mindestanforderungen sind genau das, was der Name sagt. Sie sind eine Auflistung all der Details, die mindestens in jeden Bauvertrag hineingeschrieben werden müssen, damit der Bauherr später nicht nachzahlen muss oder auf einem mangelhaften Gebäude sitzen bleibt."

 



Und diese Mindestanforderungen sind noch nicht verbindlich?

 



Penningh: "Nein, leider nicht, aber wir empfehlen natürlich allen Vertragsparteien, sie freiwillig in den Kontrakt zu schreiben. Das ist schließlich auch ein Zeichen von Seriosität seitens des Bauunternehmers."

 

 


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de

 

 

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