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Vollständigkeit der Baubeschreibung

Was genau ein Hausangebot vom Fertighaushersteller oder Regiebauunternehmer enthält, steht in der so genannten Bau- und Leistungsbeschreibung. Deshalb muss sie in erster Linie vollständig sein. Das gilt es zu prüfen.

Ob in der Bau- und Leistungsbeschreibung wirklich alle notwendigen Punkte aufgelistet sind, ist für den Baulaien zumindest auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen. Also muss man genau überlegen, was denn alles zu einem Haus gehört.

 



Beim Haus vom Bauträger werden - zumindest wenn das Haus zum Kaufzeitpunkt schon im Bau ist - alle Planungsleistungen im Preis enthalten sein. Bei Fertighausangeboten dagegen ist die Arbeit des Architekten nicht oder nur teilweise im Festpreis enthalten - ganz zu schweigen von der statischen Berechnung und den Bauantragsunterlagen. Darauf sollte der angehende Bauherr zumindest deutlich hingewiesen werden.

 



Die Gebühren für die Baugenehmigung muss übrigens normalerweise immer die Bauherrschaft berappen. Der Knüller: Bei einzelnen Hausangeboten sind die Transportkosten für die Fertigteile und die Unterbringungskosten für den Bautrupp extra zu bezahlen.

 



Wissen muss man auch, dass Fertighäuser üblicherweise ab Oberkante Kellerdecke angeboten werden. Somit sind schon mal die Vorarbeiten und der Bau des Kellers bzw. der Bodenplatte nicht im Standard-Leistungsumfang enthalten. Wer den Keller dazu haben möchte, muss darauf achten, ob Feuchtigkeitsschutz der Außenmauern, Lichtschächte und Fenster, Innenwände samt Türen und die haustechnischen Installationen drin sind.

 



Falls wirklich große Posten fehlen, wird das, zumindest beim Vergleich verschiedener Hausangebote, irgendwann auch dem Baulaien auffallen. Wesentlich schwieriger wird´s, wenn es um die vielen Details geht. Beispiele: Zur Grundausstattung bei Häusern mit Satteldach wird normalerweise ein Dachüberstand von rund 40 Zentimetern am Giebel und rund 80 Zentimetern gehören. Wer zum Schutz der Fassade mehr Überstand möchte, muss dafür einen Aufpreis bezahlen. Das gilt in vielen Fällen auch für die wartungsfreie Zusatzbeschichtung von verzinkten Stahlblech-Dachrinnen und meist auch für hochwertigere Rinnen aus Kupferblech. Rollläden oder Fensterläden sollten heutzutage Standard sein - sind es aber durchaus nicht immer. Das gilt auch fürs Balkongeländer, für Fenster mit Kippfunktion und vieles mehr.

 



Bei der Innenausstattung ist auf verschiedenste Dinge zu achten. Das beginnt schon bei der Rohbauausstattung mit Elementen wie dem Elektro-Zählerschrank, der in jedem Wohnhaus Pflicht, jedoch längst nicht immer dabei ist. Selbst wenn er standardmäßig montiert wird, ist noch zu klären, wer die Leitungsverbindung vom Hausanschluss bis zum Zählerschrank herstellt und diesen wie auch die Unterverteiler verdrahtet. Zwei weitere Posten, die nicht selten im Leistungsumfang - und damit auch in der Leistungsbeschreibung - fehlen bzw. als Zusatzleistung aufgeführt sind: erstens der Schornstein und zweitens die Innentreppen, zumal dann, wenn nur der Ausbau des Erdgeschosses vereinbart wird. In diesem Fall bekommt man das Dachgeschoss ausbaufähig oder ausbaufertig, wie es in den Beschreibungen oft steht. Was genau das heißen soll, ist leider nicht allgemein verbindlich geregelt. Im schlechtesten Fall bedeutet es quasi null Vorleistung des Hausbauunternehmens. Besser ist für die Bauherrschaft ein DG, das "zum Ausbau vorbereitet" ist. Dazu sollte unter anderem eine richtige Treppe nach oben sowie eine voll begehbare Zwischendecke gehören. Wichtig ist auch, dass bereits Leitungen bzw. Leerrohre für die Haustechnik bis mindestens Oberkante des späteren DG-Fußbodens verlegt sind.

 



Und schließlich ist hinsichtlich des Innenausbaus auch besonders auf das Stichwort Eigenleistung zu achten. Diese von der Bauherrschaft zu erbringenden Leistungen werden in den Verträgen oft als "bauseitige Leistungen" oder noch kürzer als "bauseits" bezeichnet. Gemeint ist immer, dass hier die Bauherrschaft selbst Hand anlegen oder für die Ausführung durch den Unternehmer zusätzliches Geld auf den Tisch blättern muss.

 



Um Missverständnissen vorzubeugen: Gegen gewollte Eigenleistungen zur Einsprung von Lohnkosten ist nichts einzuwenden. Hier geht es vielmehr um Eigenleistungen, die in den Unterlagen von vorn herein als "Muss" definiert sind; im schlechten Fall mehr oder weniger versteckt.

 



Fazit: In Sachen Vollständigkeit ist es die Pflicht des Hausanbieters, alle Leistungen und Materialien in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufzulisten. Als Kür könnte der Interessent verlangen, dass der Unternehmer zusätzlich all das in einer kompakten Liste aufzählt, was noch an Eigenleistung zu erbringen bzw. zusätzlich zu bezahlen ist, um das Haus wirklich bezugsfertig zu machen.

 


Bild: baupresse24
Text: EcoText
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