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Auslandsimmobilien im Trend

Immer mehr Bürger wollen eine Auslandsimmobilie als Ferien-, Zweit- oder Alterswohnsitz kaufen. Experten raten zu Vorsicht bei rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten.

Rund 3,85 Millionen Privathaushalte planen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Anschaffung einer Auslandsimmobilie als Ferien-, Zweit- oder Alterswohnsitz. Über 700.000 Deutsche besitzen bereits eine. Branchenkenner erwarten, dass der Anteil der Auslandsimmobilien an der Gesamtnachfrage nach Wohneigentum in den nächsten Jahren auf etwa 15 Prozent steigen wird. Experten für Auslandsimmobilen führen die außerordentlich gestiegene Nachfrage auf die verbesserten Rahmenbedingungen vor allem innerhalb der EU zurück. In vielen Teilen bestehen kaum noch Erwerbsbeschränkungen, zudem ist der Immobilienkauf sicherer geworden. Das Zusammenwachsen der Märkte bringt zunehmend auch eine Liberalisierung der Immobilienmärkte mit sich. Dennoch warnen Experten vor falscher Einschätzung der rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten und Vorschriften. Hinzu kommen wichtige Faktoren wie Lage, Bebauung, Preis und Bauqualität. Aber auch die wirtschaftliche und politische Situation erfordert besondere Sorgfalt bei der Kaufentscheidung.

 

Die Unterschiede sind selbst innerhalb der EU noch groß. Länder wie Spanien schreiben keine notarielle Beurkundung vor. Eintragungen in das Eigentumsregister sind freiwillig. Ob jemand tatsächlich der Eigentümer ist, ist schwer nachzuweisen, da gerade auf dem Land Grundbesitz häufig per Handschlag veräußert wurde. In Portugal ist bereits ein Vorvertrag bindend. Nach dortiger Rechtsprechung sind beide Parteien zum Abschluss des Geschäfts verpflichtet. In Griechenland fallen die einmaligen Kauf-Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Kommunalabgaben, Notar- und Anwaltsgebühren mit rund 17 Prozent des Kaufpreises sehr hoch aus. In Italien können bereits mit Abschluss des Vorvertrages bis zu 30 Prozent des Kaufpreises fällig werden. Zudem haben Nachbarn bei Anwesen mit landwirtschaftlicher Nutzfläche ein Vorkaufsrecht. Grundstücke ohne Baugenehmigung, Hypothekenbelastungen oder eine marode Bausubstanz sind keine Seltenheit. In manchen Ländern müssen Kaufinteressenten zunächst eine behördliche Genehmigung einholen. Damit man die Entscheidung für eine Auslandsimmobilie nicht bitter bereut, sollte sie genauso sorgfältig getroffen werden, wie für das Eigenheim hierzulande: mit Umsicht und gründlicher Planung.

 

Bild: GIS

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