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15 Tipps für die Prüfung der Handwerkerrechnung

Oft wird beim Hausbau die Hilfe eines Fachmanns benötigt. Damit sich die folgende Rechnung im Rahmen hält, gibt es einige Tipps zu beachten. Bild: homesolute.com

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Den Traum vom eigenen Haus hat wohl jeder schon einmal geträumt. In den eigenen vier Wänden zu leben und seinen Feierabend im eigenen Garten zu genießen, ist für viele Menschen ein Lebensziel. Doch der Weg dorthin kann lang und mühsam sein und unvorhergesehene Probleme bergen.

Autor: Thomas Mücke ist ehemaliger Wirtschaftspolizist und bietet Beratung rund um das Thema Kredite und Finanzierungen.

 

Zu Diskussionen und Auseinandersetzungen kommt es immer wieder, wenn die Handwerkerrechnungen für den Hausbau im Briefkasten liegen. Eine in den eigenen Augen zu hohe Rechnung sollte mithilfe des erstellten Angebotes Position für Position überprüft werden. Ärger wegen der Handwerkerrechnung lässt sich vermeiden, wenn von Anfang an auf wichtige Dinge beim Hausbau im Zusammenhang mit der späteren Rechnungsstellung geachtet wird.

 

Tipp 1: Gute Planung beim Hausbau unabdingbar

 

Die sorgfältige und fachmännische Planung ist das wichtigste Fundament des eigenen Hauses. Schon die Entscheidung, ob Stein auf Stein gebaut werden soll oder doch ein Fertighaus gewählt wird, ist nicht einfach zu beantworten. Auch die Finanzierung und die Auswahl der Firmen und Handwerksbetriebe bilden die erste Grundlage, auf die sich die spätere Rechnung stützt.

 

Tipp 2: Vor dem Bau stehen Angebot und Leistungsverzeichnis

 

Für ein Großprojekt wie einen Hausbau sollte man sich einen Architekten zu Hilfe nehmen. Dieser holt Angebote ein und erstellt ein Leistungsverzeichnis. Darin werden die einzelnen Bauabschnitte festgehalten. Hierzu gehören Wasser-, Gas- und Sanitäreinrichtungen sowie Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten. Anhand konkreter Anfragen kann der entsprechende Handwerker sein Angebot erstellen, welches nach Annahme durch den Bauherrn für ihn bindend ist.

 

Tipp 3: Angebote gut aufbewahren

 

Mehrere Angebote einholen. So können die Preise direkt verglichen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man allen Handwerkern die gleichen Informationen gibt. Nur dann ist auch ein direkter Vergleich möglich. Habt man eine Wahl getroffen, sollte man das Angebot gut aufbewahren. Werden Leistungen ergänzt, geändert oder gestrichen, muss das auf dem Angebot vermerkt werden. Das Angebot muss immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden, selbst dann, wenn mit den Arbeiten bereits begonnen wurde.

 

Tipp 4: Angebot als Basis für die Rechnungsprüfung

 

Ein Angebot sollte folgende Punkte enthalten:

  • Alle Arbeitsschritte müssen einzeln aufgeführt werden. Stundenlohn und Materialkosten müssen präzise dargestellt sein.
  • Alle Arbeitsschritte und Materialien müssen aufgelistet werden. Die Position „erhöhter Materialaufwand“ kann später für unangenehme Überraschungen sorgen.
  • Sondervereinbarungen und nachträgliche Änderungen (Ergänzung, Streichung einer Postion) sind ebenfalls Bestandteil des Angebots.
  • Eine Bestätigung des Angebots ist unerlässlich. Der Handwerker ist nach der Bestätigung seines Angebotes durch den Bauherrn an den genannten Preis gebunden.
  • Arbeiten an verschiedenen Gewerken (und das ist ja beim Hausbau immer der Fall) sollte man nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Alles andere ist unseriös.

 

Tipp 5: Ordnung ist das halbe Leben

 

„Es gibt immer etwas zu tun“ – damit wird nicht nur von einer bekannten Baumarkt-Kette geworben, sondern auch von fleißigen Handwerkern. Wer viel Eigenleistung erbringen kann, ist natürlich im Vorteil. So ist das Malern und Tapezieren für den geübten Heimhandwerker kein Problem, doch das Pflastern der Einfahrt beispielsweise oder das Mauern der Garage sollte dann schon eher der Profi übernehmen. Der Zeitfaktor spielt jedoch ebenfalls beim Hausbau eine Rolle – der sich, wenn falsch geplant und koordiniert wird, schnell zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickeln kann.

Die größte Herausforderung beim Bau ist es, alle Handwerker so zu koordinieren, dass der Bau möglichst reibungslos vorangehen kann. So muss man beispielsweise auch Materialbestellungen sowie deren Lieferungen und die dazugehörigen Lieferscheine prüfen. Um auch noch nach Wochen nachvollziehen zu können, wofür welcher Betrag fällig wird, ist es wichtig, eine lückenlose Dokumentation aller baurelevanten Unterlagen griffbereit zu Verfügung zu haben.

 

Tipp 6: Einzelabrechnung oder „Schlüsselfertiges Bauen“

 

Sind einzelne Handwerksbetriebe am Bau beteiligt, dann werden diese im Normalfall eine separate Rechnung mit einem entsprechenden Zahlungsmodus stellen. Es ist aber auch möglich, alles über die Baufirma abrechnen zu lassen. Bei dieser Methode spricht man dann vom "schlüsselfertigen Bauen“.

Aber das kann auch zu Schwierigkeiten führen, beispielsweise wenn die Baufirma in Konkurs geht. In diesem Fall müssen die anderen Firmen darauf warten, ob und wann sie ihr Geld bekommen.

 

Tipp 7: Ihre wichtigsten Ansprechpartner während der Bauphase

 

Der Bau wird durch einen Statiker, einen Architekten und durch die beauftragte Baufirma beaufsichtigt. Selbstverständlich sollte man als Bauherr jede Bauphase begleiten und regelmäßig auf der Baustelle präsent sein. So können Änderungen der Arbeitsabläufe oder der Termine direkt abgestimmt und vereinbart werden.

 

Tipp 8: Jede Rechnung genau prüfen

 

Bei einem großen Bauvorhaben geben sich die Handwerker „die Klinke in die Hand“. Da kann man als Bauherr schnell den Überblick verlieren. Eine gut geplante Koordination ist Gold wert. Manches geht nur Hand in Hand, anderes nur nacheinander. Kommen dann die einzelnen Rechnungen ins Haus, ist es der eigene Part, alles auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Oftmals erkennt man als Laie aber gar nicht auf den ersten Blick, ob die Rechnung in der vorliegenden Form angemessen ist.

 

Tipp 9: Was auf der Rechnung stehen muss

 

Hat der Bau begonnen, werden immer wieder Leistungen fällig. Zahlreiche Rechnungen werden im Verlauf des Baues gestellt. Man sollte hierbei genau darauf achten, dass die Rechnung korrekt ausgestellt wurde. Die Arge-Baurecht rät, Handwerkerrechnungen nicht nur genau zu prüfen, sondern auch sehr sorgfältig aufzubewahren. Denn nicht nur der Handwerker riskiert ein Bußgeld vom Finanzamt, sondern auch man selbst als Bauherr, wenn die Rechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht! Rechnungen von Zimmereibetrieben, Fensterbauern und Dachdeckern müssen nachfolgende Punkte aufweisen:

  • Der vollständige Name und die komplette Anschrift des Bauunternehmens als auch die des Bauherrn müssen aufgeführt sein.
  • Die Rechnung muss die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers enthalten.
  • Es muss ein Datum sowie eine Rechnungsnummer enthalten sein.
  • Die Art und der Umfang der Bau- oder Architektenleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso der Zeitpunkt der Leistung.
  • Selbstverständlich müssen am Ende der Rechnung der Netto-Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer und die Gesamtsumme ausgewiesen sein.
  • Selbst der Hinweis darauf, dass die Rechnung aufbewahrt werden muss, gehört an das Ende der Rechnung.

Unter arge-baurecht.com gibt es weitere Infos hierzu.

Normalerweise wird nach jedem fertiggestellten Bauabschnitt, wie beispielsweise Keller mit Kellerdecke, eine Zahlung fällig. Erst nach endgültiger Bauabnahme durch den Architekten und den Bauherrn erfolgt dann die Restzahlung. Zusätzliche schriftliche Vereinbarungen sollte man abschließen, wenn während der Bauzeit Zusatzbestellungen aufgegeben werden. So schließt man aus, dass es später bei der Endabrechnung Unstimmigkeiten gibt.

 

Tipp 10: Wegezeiten auf der Handwerkerrechnung

 

Die An- und Abfahrt wird immer wieder zum Streitpunkt auf Handwerkerrechnungen. In den meisten Fällen müssen die „Wegezeiten“ vom Bauherrn bezahlt werden. Es kann jedoch vereinbart werden, dass diese Zeiten schon inklusive sind. Werden dann dennoch „Wegezeiten“ auf der Rechnung ausgewiesen, müssen diese selbstverständlich nicht bezahlt werden. Die Kilometerangaben können zum Beispiel über das Internet überprüft werden, unter handwerker-spion.de finden man hierzu weitere Informationen.

 

Tipp 11: Arbeitsstunden auf der Handwerkerrechnung

 

Auch die geleisteten Arbeitsstunden führen immer wieder zu Diskussionen. Am besten lässt man  sich die Arbeitsstunden anhand von Stundennachweisen bestätigen und führt darüber Protokoll. So lassen sich dann die in der Rechnung aufgeführten Arbeitsstunden sicher nachvollziehen. Am besten ist es, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren. Arbeitsstunden für mehr oder weniger Arbeiter auf der Baustelle fallen dann nicht ins Gewicht.

 

Tipp 12: Architekten mit der Rechnungsprüfung beauftragen

 

Der Laie ist oft mit der Rechnungsprüfung überfordert, vor allem dann, wenn es um umfangreiche Projekte wie einen Hausbau geht. Wenn man Fehler vermeiden will, ist es am einfachsten, den Architekten mit der Rechnungsprüfung zu beauftragen. Er kennt Ausschreibung und Gewerke am besten. Dieser Service gibt dem Bauherrn, ungeachtet der entstehenden Mehrkosten, ein Stück Sicherheit. Gibt der Architekt nach der Prüfung der aufgeführten Leistungen nach Abgleich mit dem erstellten Angebot grünes Licht, hab der Bauherr das sichere Gefühl, das alles in Ordnung ist. Im Zuge der Rechnungsprüfung kann man dann auch gleich prüfen lassen, ob eventuell Mängel vorliegen, die behoben werden müssen.

 

Tipp 13: Risiken möglichst niedrig halten

 

Bauen ist extrem kostspielig und birgt deshalb zunächst einmal ein hohes Risiko. Deshalb muss nicht nur der Kredit bestens zum Bauherren passen, sondern auch der Vertrag mit dem Bauunternehmer. Er darf keine Lücken oder Unklarheiten aufweisen. Andernfalls setzt der Bauherr schnell mehrere Tausend Euro in den Sand.

Die größte Gefahr droht, wenn Pfusch am Bau geschieht oder der Bauunternehmer Konkurs anmeldet. Das kann den Bauherr teuer zu stehen kommen. Im Internet klärt die Stiftung Warentest darüber auf, wie man sich vor solchen Fällen schützen kann.

Wichtig ist vor allem, dass nicht die komplette Bausumme auf einmal fließt, sondern nach Fertigstellung eines jeden Bauabschnittes nur der fällige Betrag bezahlt wird. Als Bauherr hat man dann die Gewissheit, dass man nicht für eine Leistung zahlt, die noch nicht erbracht wurde. Und der Bauunternehmer weiß, dass er jederzeit pünktlich sein Geld erhält, um dann weitere Baumaterialien einkaufen zu können.

 

Tipp 14: Bargeld oder Überweisung

 

Handwerker sind zwar grundsätzlich dazu berechtigt, Bargeld zu verlangen. Doch moderne Handwerksbetriebe werden Ihnen eine Rechnung übersenden, die Sie dann innerhalb einer Frist begleichen – vorausgesetzt, es ist alles in Ordnung. Man sollte daran denken, dass Barzahlungen vom Finanzamt nicht bei der steuerlichen Absetzbarkeit berücksichtigt werden. Es ist ein Nachweis für die Überweisung des Rechnungsbetrages erforderlich.

 

Tipp 15: Wachsam sein und Nachfragen

 

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Deswegen sollte man sich nicht scheuen, nicht nur im Nachhinein, sondern auch schon im Vorfeld genau nachzufragen. Und zwar so lange, bis wirklich alle Unklarheiten beseitigt werden konnten. Von Hemmschwellen bremsen sollte man sich nicht bremsen lassen, schließlich geht es um das eigene Geld und das eigene  Haus.

 

bauen. wohnen. leben.  www.homesolute.com 

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