Werbung

Alptraum Handwerker?

buchtipps aus der redaktion

Preis: 27,90 €
Preis: 42,00 €
Preis: 19,90 €

Die Zusammenarbeit von Handwerkern und Kunden ist nicht immer von harmonischer Partnerschaft geprägt. Allzu oft helfen weder eine Engelsgeduld, noch das Beschwören mit Engelszungen - und prompt gleicht die Renovierung in Dauer und Aufwand dem Turmbau zu Babel.

Das bekam auch Familie Müller zu spüren, als sie ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus erwarb und auf Handwerker angewiesen war. Doch gegenseitiger Respekt und die Kenntnis des eigenen Rechts halfen, das Bauvorhaben erfolgreich zu realisieren. Der erste Schritt von Familie Müller war das Vergleichen mehrerer Angebote von Handwerksfirmen, so genannter Kostenvoranschläge. Diese können jedoch erheblich voneinander abweichen. In der Regel sind sie kostenlos, es sei denn, man vereinbart eine Pauschale, die in die Auftragssumme mit einfließt. Manche Kalkulation erscheint besonders günstig - beispielsweise die Angabe von Stundensätzen ohne den konkreten zeitlichen Rahmen der Renovierungsmaßnahme - und entpuppt sich erst im Nachhinein als schockierende Endsumme.

Die Unverbindlichkeit des Voranschlags darf lediglich eine bis zu 20 Prozent erhöhte Rechnung mit sich bringen in einem Einzelfall waren es sogar einmal 27 Prozent (BGH, NJW RR 87, 337). Erkennt der Handwerker eine wesentliche Überschreitung der kalkulierten Kosten während der Arbeit, muss er seinen Auftraggeber darauf hinweisen, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen (§ 650 II BGB). Der Bauherr ist dann ermächtigt den Auftrag zu kündigen und muss nur die bis dahin geleistete Arbeit vergüten (§ 650 I, 645 BGB).

Hat Familie Müller einmal die Wahl der Handwerker getroffen, heißt es noch lange nicht, dass diese auch pünktlich erscheinen. Problematisch wird es, wenn der Eine nicht ohne die Vorarbeiten des Anderen beginnen kann ? wenn beispielsweise also der Fliesenleger bereit steht, doch die Heizungsrohre noch nicht verlegt sind. Familie Müller darf dem säumigen Rohrverleger nicht sofort kündigen. Wenn der Handwerker auch nach schriftlicher Aufforderung nicht erscheint, muss ihm zunächst der Auftragsentzug angedroht werden (sogenannte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung § 326 BGB). Erst wenn auch dieser Schritt ohne ersichtliche Reaktion verpufft, kann man mit dem nächsten Handwerker sein Glück versuchen. Ähnliches gilt auch, wenn die begonnene Arbeit unvollendet liegen gelassen wurde.

Bei der Verrichtung seiner handwerklichen Tätigkeit darf der Meister nicht einfach gemäß der Wünsche des Kunden loswerkeln. Schließlich ist er der Fachmann und aus diesem Grund auch engagiert worden. Die Pflicht der Beratung und Aufklärung muss er bereits im Gespräch mit dem Kunden wahrnehmen, andernfalls ist der Handwerker bei Schäden ersatzpflichtig. Müllers hatten dem Fliesenleger frostfesten Kleber, Fliesen und Verfugungsmaterial bauseits gestellt. Darauf berief sich der Fliesenleger als es durch den Balkon ins Wohnzimmer tropfte. Laut Richter und Sachverständigen hätten Vorabdichtungen erfolgen müssen und darauf hätte der Fliesenleger hinweisen müssen. (LG Koblenz, 3 S 177/89 siehe auch BGH, NJW 2000/280). Trotzdem muss der Unternehmer nicht alles bezahlen. Wäre die sichere Lösung erheblich teurer gewesen, hätten die Müllers diese Mehrkosten bei der Balkonsanierung sowieso tragen müssen. Werden Handwerker auf Schadensersatz verklagt, so müssen diese Beträge aus den Sanierungskosten herausgerechnet werden ( vergl. BGH, Bd. 91, 206/Bd. 90,344).

Nach Verrichtung aller beauftragten handwerklichen Tätigkeiten fehlt nur noch die Abnahme durch den Bauherrn, damit die Rechnung gestellt werden kann. Sollten Mängel erkennbar geworden sein, muss der Handwerker diese beseitigen, wenn sie seiner Verantwortung obliegen (Erfüllungsanspruch).

Der Hinweis auf eine fehlende Abnahme, und damit die Möglichkeit zur Zahlungsverweigerung, hat in der Vergangenheit allzu oft auf die Zahlungsmoral der Kunden Einfluss genommen, bevor ab dem 1. Mai 2000 das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen diesem Missstand einen Riegel vorschob. Das Verweigerungsrecht ist auf den dreifachen Kostensatz der Mängelbeseitigung beschränkt. Dem Gesetz zufolge tritt ein Zahlungsverzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, und es müssen Verzugszinsen von rund neun Prozent gezahlt werden ( § 284 III, § 288 BGB).

Bevor Familie Müller die Arbeiten nicht abgenommen hat, kann sie ihren Anspruch auf Neuherstellung geltend machen. Danach steht ihr nur noch die Mängelbeseitigung im Rahmen der üblichen Gewährleistung zu. Als sie feststellte, dass die Fenster einen absolut falschen Wärmewert hatten, obwohl äußerlich alles in Ordnung gewesen zu sein schien, billigte ihr das Gericht in Anlehnung an das höchste deutsche Zivilgericht trotzdem eine Neulieferung ihrer Fenster zu (BGHZ 96,111), was im speziellen Fall schon mal die Bestellung eines Gutachters erforderlich machen könnte. Erkennt der Sachverständige die Mängel als berechtigt an, muss die jeweilige Firma nicht nur die Reparatur, sondern auch die Gutachterkosten übernehmen.

In guter Nachbarschaft lebt es sich immer angenehmer als in schlechter, und so nehmen Müllers auch gerne die Hilfe ihrer Anwohner und Freunde beim Renovieren an. Dies ist willkommen und im Grunde auch erlaubt, so lange die helfenden Hände im überschaubaren Rahmen bleiben und die Geschenke für die Hilfe nicht zu üppig ausfallen. Sobald aber größere Bauarbeiten kostengünstig verrichtet werden, stehen die Bauaufsichtsbehörde und die Bauberufsgenossenschaft auf der Matte und kassieren für Schwarzarbeit und Deckung der Unfallopfer.

Ende gut, alles gut! Familie Müller ist um einige Erfahrungen und ein bezugsfertiges Traumhaus reicher, und die Handwerker bekamen nach fristgerechter und anstandsloser Arbeit ihr verdientes Geld.


Bild: Simonis
bauen. wohnen. leben.www.homesolute.com

Werbung