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Detaillierte Baubeschreibung ist von zentraler Bedeutung

Der Bau oder Kauf eines Hauses ist für viele die größte Investition ihres Lebens. Was sie dabei für ihr Geld bekommen, wissen die meisten Bauherren bei Vertragsabschluss jedoch meistens nur ungefähr.

Der überwiegende Teil der jährlich rund 200.000 Eigenheimerwerber kauft die sprichwörtliche Katze im Sack. Untersuchungen der Verbraucherverbände haben ergeben, dass die aktuellen Baubeschreibungen zum großen Teil mangelhaft sind. Da keinerlei verbindliche Vorgaben existieren, sind die Angaben insgesamt unvollständig und nicht vergleichbar. Selbst Fachleute sind aufgrund der unterschiedlichen Darstellungen nicht in der Lage, die verschiedenen Hausangebote miteinander zu vergleichen. Private Bauherren müssen meist den Hochglanzprospekten glauben und werden später oftmals enttäuscht.

 



Bei Vertragsabschluss werden die Baubeschreibungen zum Bestandteil des Bau- oder Kaufvertrages. Die Folge: Häufig werden Verträge über eine mehr oder weniger unbestimmte Leistung abgeschlossen. Daraus ergeben sich für die Bauausführung Spielräume, die zum Nachteil der Bauherren ausgenutzt werden können.



Mit finanzieller Förderung durch die EG-Kommission haben die Verbraucher-Zentralen deshalb eine detaillierte Muster-Baubeschreibung entwickelt, die zusammen mit einem ausführlichen Ratgeber Hausangebote richtig vergleichen angeboten wird. Die Muster-Baubeschreibung richtet sich zunächst an private Bauherren, die das Formular zusammen mit dem Ratgeber als Checkliste nutzen können. So ausgerüstet, können Bauinteressenten feststellen, ob alle erforderlichen und gewünschten Leistungen im Hauspreis enthalten sind und welche fehlen. Käufer erhalten damit zum ersten Mal eine solide Grundlage, um verschiedene Hausangebote selbst oder mit Hilfe eines sachverständigen Dritten vergleichen zu können - egal, ob es sich um ein Fertighaus oder ein Haus vom Bauträger handelt. Bauherren können auf diesem Wege auch kontrollieren, ob zugesagte Leistungen eingehalten werden. Sie sollten ihren Vertragspartnern die Muster-Baubeschreibung vorlegen und darauf zu drängen, dass das ausgefüllte Formular Bestandteil des Vertrages wird. Ein gewissenhafter Anbieter verfügt über die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen, sodass er keine Probleme mit dem Ausfüllen haben sollte.

 



Wichtig ist, dass die Baubeschreibung schon vor Vertragsunterzeichnung vorliegt und mit einem Fachmann durchgesprochen werden kann. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu die Beratung durch einen Architekten an.

Foto: LBS
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