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Was in der Baubeschreibung steht...

...und was es wirklich bedeutet.

Wenn einmal die Entscheidung zum Hausbau gefallen ist, wird schnell über Ausstattung, Lage, Infrastruktur und Erholungswert gesprochen. Die Baubeschreibung - die wichtigste Vertragsunterlage - wird nur wenig beachtet. Zudem ist sie für viele Bauherren zu voll mit missverständlichem Fachchinesisch. So kommt es, dass viele Bauherren Inhalte der Baubeschreibung in ihrem Sinne interpretieren und damit zufrieden geben. Viele vermeintliche Standardformulierungen jedoch geben dem Bauunternehmer Handlungsspielraum, der sich durchaus auch zum Nachteil des Bauherrn entwickeln kann. Andere Formulierungen sind schlichtweg nichtssagend.

 



Ausführung nach Statik besagt nichts. Jedes Haus muss so ausgeführt werden, dass keine Mängel entstehen. Durch die fehlende Konkretisierung in der Baubeschreibung kann der Bauunternehmer die für ihn günstigste Variante auswählen. Ähnlich zu bewerten ist die Aussage Ausführung nach DIN. Eine Ausführungen nach DIN ist eine Mindestanforderung. Doch selbst an die halten sich nicht immer alle. Schallschutz nach DIN ist auch nur eine Mindestanforderung. Konkrete Werte würden helfen, so manch spätere Lärmbelästigung zu vermeiden. Das Thema Brandschutz wird vielfach gänzlich verschwiegen. Das liegt vor allem daran, dass die Baustoffe gewisse Mindestwerte erfüllen müssen. Im Einfamilienhaus-Bereich genügt dem Gesetzgeber die lapidare Tatsache, dass die Bewohner im Brandfall das Haus verlassen können. In den meisten Fällen ist das kein Problem. Was aber passiert mit dem Inventar und persönlichen Gegenständen, die durch keine Versicherungssumme ersetzt werden können. Ein verbesserter und in der Baubeschreibung konkret definierter Brandschutz lässt zumindest auf bessere Löschchancen im Brandfall schließen.

 



Ein Satz, der dem Bauunternehmer beinahe Willkür zugesteht ist die Formulierung Abweichungen von der Baubeschreibung bei funktionell gleichwertiger Ausführung bleiben vorbehalten. In diesem Fall könnte das Unternehmen errichten was es will. Noch ein Freibrief: Leistungen die auf Änderungen der DIN-Normen, Gesetze, behördlichen Vorschriften oder auf technische Gründe zurückzuführen sind, bleiben vorbehalten und ergeben keine Wertminderung.

 



Aussagen wie Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt besagen nur, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind. Und die sind ohnehin vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Vielversprechend klingen auch vermeintliche Qualitätsbegriffe wie Markenprodukt oder gar Deutsches Markenprodukt. Marken gibt es auf der ganzen Welt, auch die Einschränkung auf Deutsche Produkte sagt überhaupt nichts aus. Das Unternehmen kann also immer das billigste verwenden. Etwas besser ist zumindest die Nennung des Herstellers. Die Zusätze ?andelsübliche Ausführung oder Standardausführung bergen hingegen wieder so manche Tücken. Nahezu jeder renommierte Marken-Hersteller hat neben seiner hochwertigen Produktlinie auch einfache Ausführungen im Sortiment. Die Beurteilung was handelsüblich und was Standard ist, obliegt wieder dem Unternehmen. Im schlimmsten Fall also wieder billig Ausführung und alles in weiß. Ideal wäre die konkrete Angabe des jeweiligen Produkts mit Artikelbezeichnung und Qualitätskriterien. Häufig wird auch dies mit einem Trick umgangen: Marke -Name XY- oder gleichwertig. Argumentiert wird mit ständig wechselndem Lieferprogramm seitens der Hersteller und damit keiner Möglichkeit, eine schriftliche Garantieabgeben zu können. Tatsächlich aber kann das Unternehmen selbst entscheiden, was eingebaut werden soll.

 



Viele Bauherren lassen sich auch durch Floskeln wie "gehobene Ausstattung", "hochwertig", "exklusiv", "energiesparend", "modern" oder "praktisch" blenden - häufig genannt in Zusammenhang mit Werkstoffen wie z.B. "exklusives Glas", "hochwertige Fliese", "formschöne Beschläge" oder "natürliches Holz". Beliebt bei Unternehmen sind auch "edelholzfurnierte Türen" - von edlen Massivholztüren ist hier jedenfalls nicht die Rede.

 



Innenausstattungen werden gerne zum Musterraummaterialpreis verkauft. Dabei werden lediglich Muster gezeigt, ohne einen konkreten Preis zu benennen. Auch die Auswahl kann auf relativ wenige Varianten beschränkt sein. Teilweise ist auch von "Materialpreisen pro Quadratmeter" die Rede. Hier wird ein Wert genannt, der auf den ersten Blick als vollkommen ausreichend bezeichnet wird. Die Vorstellung des Bauherrn kann davon jedoch weit entfernt sein. Ähnlich irreführend sind Aussagen wie "auf Wunsch". Wünschen kann sich der Bauherr viel. Er muss es nur auch extra bezahlen. Die Aufpreise für die Extrawünsche können zudem recht saftig ausfallen. Beispielsweise dann, wenn der Bauunternehmer nicht nur den höheren Materialpreis verlangt, sondern auch zusätzliche Kosten für eine aufwändigere Verarbeitung.

 



Der Kreativität der Bauunternehmen sind kaum Grenzen gesetzt. Dennoch sollte man sich davon nicht die Lust aufs Bauen verderben lassen. Mit einem offenen, kritischen Blick lassen sich viele unklare Passagen entschärfen - zu Gunsten des Bauherrn.

 



Foto: Hannoversche Lebensversicherung
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