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Die Pflichten als Bauherr

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Wichtig ist, dass man als Bauherr seine Aufgaben genau kennt und die Termine für deren Erledigung von Anfang klar festgelegt sind. Nur eine lückenlose, präzise Auflistung gibt beiden Vertragspartnern die nötige Sicherheit.

Die einzelnen Punkte sollten entweder im Vertrag oder in der so genannten Bau- und Leistungsbeschreibung klipp und klar festgelegt und ausführlich genug beschrieben sein. Darüber hinaus empfiehlt sich vor Baubeginn vor Ort ein eingehendes Baustellengespräch, bei dem der Bauleiter dem Bauherrn nochmals alle Aufgaben genau erklärt und dazusagt, wann welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen, damit später das Haus reibungslos nach Plan errichtet werden kann.

Dieses Gespräch ist, das versteht sich fast von selbst, sauber zu protokollieren, damit es am Ende nicht doch noch zu Missverständnissen kommt. Denn letztlich geht es auch um so scheinbare Kleinigkeiten wie die Frage, zu welcher Erddeponie an welchem Tag der Baugruben-Aushub transportiert werden kann und wer die Anlieferung dort wie bezahlt. Oder wer denkt im ganzen Bautrubel schon sofort an die Aufstellung eines WC-Häuschens.

Ein paar der Aufgaben für die Bauherrschaft liegen schon weit vor dem eigentlichen Hausaufbau. Sie beginnen mit der Beschaffung bzw. dem Vorlegen von diversen Schriftstücken. Dazu zählen in erster Linie der Eigentumsnachweis fürs Baugrundstück durch einen beglaubigten Grundbuchauszug oder einen vor dem Notar geschlossenen Kaufvertrag sowie ein so genannter Finanzierungsnachweis beispielsweise durch eine Finanzierungsbestätigung bzw. auch Bankbürgschaft vom Kreditinstitut, bei dem ein Baudarlehen aufgenommen wurde. Sodann muss die Bauherrschaft ? sofern mit dem Hausbauunternehmen nicht anders vereinbart ? einen Vermessungsingenieur damit beauftragen, einen Lageplan zu erstellen und das Haus "einzumessen". Je nach Hauskauf-Modalitäten ist mit oder ohne die Zuarbeit eines Freien Architekten ein Bauantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.

Vor Baubeginn sind des weiteren verschiedene Versicherungen für das Bauvorhaben abzuschließen. Dazu gehören unter anderem eine Bauwesenversicherung samt Feuerrisiko sowie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Bevor der Bagger tatsächlich anrollen kann, muss das Grundstück "baureif" gemacht werden, wie es offiziell heißt. Das bezieht sich in aller Regel nur auf innerörtliche Bauplätze oder Baulücken, in Neubaugebieten ist in dieser Hinsicht meist kaum etwas zu tun. Gegebenenfalls geht es hauptsächlich darum, eine freie Zufahrt für schwere Baufahrzeuge zu ermöglichen, also störende Zäune oder Mäuerchen zu entfernen. Und der Autokran braucht uneingeschränkten Aktionsspielraum beim Hausaufbau.

Also müssen beispielsweise gegebenenfalls Freileitungen gesichert oder auch mal kurzfristig verlegt werden. Im Extremfall müssen vielleicht Bäume gefällt und Rodungsarbeiten ausgeführt werden. Dabei ist allerdings mit Bedacht vorzugehen, denn erstens sind übertriebene Rodungsaktionen absolut unökologisch und später dauert es viel länger, bis das Grundstück schön "eingewachsen" ist.

Letzte Maßnahmen im Vorfeld sind einen Kran-Stellplatz herrichten (lassen), für Baustrom (beim Elektriker) und Bauwasser (bei der Gemeinde) sorgen und Anträge für die späteren Hausanschlüsse Strom, Frischwasser, Telefon und eventuell Gas stellen.

Bild: LBS
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