Qualitätssicherung beim Hausbau ist wichtig
Der Bauherr als Laie ist normalerweise nicht in der Lage zu prüfen, ob die Handwerker ordnungsgemäß gearbeitet haben. Noch immer führen viele Baufirmen keine Qualitätsüberwachung durch. Sie setzen darauf, dass entstandene Mängel nicht entdeckt werden und innerhalb der Gewährleistungszeit nicht zu Schäden führen. Nach Ablauf der Frist nämlich muss der Bauherr Reparaturen selbst bezahlen ? so kann sich der bloße Ärger über einen Baufehler zu einer horrend teuren Nachbesserung auswachsen.
Um Fehler und finanzielle Zusatzlasten zu verhindern, sollte der Fortgang des Baugeschehens sorgfältig kontrolliert werden. Wichtigster Partner ist zweifellos der Architekt. Eine seiner Aufgaben besteht darin, die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten zu überwachen. Aus diesem Grund haftet der Architekt auch für Mängel, die er hätte erkennen müssen.
Eine andere Lösung ist es, sich professionelle Unterstützung von außen zu holen, wie etwa den TÜV am Bau. Auch die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik bietet eine Baubegleitung an. Schon die Ankündigung einer Qualitätskontrolle im Vorfeld hat sich bewährt: Auch Handwerker wissen, dass sie Pfusch teuer zu stehen kommen kann. Ein erfahrener Gutachter erkennt Mängel im Ansatz und macht sich auf jeden Fall bezahlt. Der Sachverständige sollte sich den Bau etappenweise oder nach der Ausführung von bestimmten Gewerken anschauen. Es ist möglich den gesamten Bau oder nur einzelnen Bauphasen überwachen zu lassen. Der Bauherr kann auch selbst aktiv werden und etwa Rohbaumaße und eingebaute Materialien kontrollieren, die Baubeschreibung mit den ausgeführten Details vergleichen sowie den Fortgang des Bauwerks mit der Kamera festhalten. Ein Bautagebuch hilft später, die Reihenfolge von Arbeiten und Entscheidungen besser nachvollziehen zu können.
Das Angebot des Qualitätssicherers sollte genau geprüft werden, auch wenn es von der finanzierenden Bank kommt. Die zu erbringenden Leistungen müssen detailliert aufgeführt sein. Jeder Bauherr sollte individuell prüfen, welchen Bedarf er hat und erst dann nach dem geeigneten Anbieter Ausschau halten. Gibt es keine Probleme mit dem Architekten, hilft dieser sicher weiter. Die Bauüberwachung kosten zwischen 750 Euro und 2000 Euro.
Bauabnahme
Nach Fertigstellung des Hauses erfolgt eine Bauabnahme. Der Architekten oder der Gutachter sorgt bei eventuellen Mängeln für Nachbesserung und vertritt die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegenüber den Handwerkern. Bei der Abnahme ist ein Mängelprotokoll aufzunehmen, das all das auflistet, was der Bauherr zu beanstanden hat. Auch eine Frist für die Beseitigung der Mängel sowie Beginn und Ende der Gewährleistung sind in diesem Dokument zu vermerken. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, können verschiedene Vermittlungsstellen angerufen werden. Für Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Architekt gibt es Schlichtungsausschüsse bei den Architektenkammern der einzelnen Bundesländer. Beim Streit mit dem Handwerker kann die Vermittlungsstelle der zuständigen Handwerkskammer eingeschaltet werden.
Bei der Bauabnahme sollte der Bauherr gut vorbereitet sein und alle genehmigten Baupläne sowie die Baubeschreibung zur Hand haben. Zollstock sowie ein Spannungsmesser sind unabdingbare Hilfsmittel für die Kontrolle der Raummaße.
Gebäudepass
Der Gebäudepass ist eine Sammlung aller Daten zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes. Die freiwillige Dokumentation beruht auf dem ?Leitfaden Nachhaltiges Bauen? des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Ein solcher Ausweis erhöht die (Wieder-)Verkaufschancen des Hauses deutlich: Käufer bekommen einen systematischen Einblick in bauliche und ökologische Eckwerte der Immobilie, Banken erhalten Daten für die Wertermittlung. Der Immobilienpass verursacht keine Mehrkosten, wenn der Planer die vorhandenen Kennziffern einfach in das Schriftstück überträgt und dem Eigentümer oder Bauherrn bei der Übergabe aushändigt. Umfangreicher als der Immobilienpass ist die ebenfalls neu geschaffene Hausakte, in der Unterlagen aus der Planungs-, Bau- und Nutzungszeit zusammengeführt werden sollen.
Bild: VPB
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