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Der Bauantrag

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Vor Beginn jedes Bauvorhabens steht der Bauantrag bzw. das Bauanzeigeverfahren.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser in einem erschlossenen Baugebiet ist auch ein vereinfachtes Verfahren möglich. Der Bauherr muss hier lediglich anzeigen, dass er bauen will und dass er sich an vorgegebene Baunormen und Vorschriften hält. Bei einem vollwertigen Bauantragsverfahren werden dagegen auch die Pläne und die Statik geprüft. Der planungsverantwortliche Architekt oder Ingenieur reicht die Unterlagen entweder ein oder bestätigt der Baubehörde mit seiner Unterschrift, dass die Unterlagen angefertigt wurden.

Zu den Unterlagen zählen Bauzeichnungen von Grundrissen, Ansichten und Schnittbildern im Maßstab 1:100, ein Lageplan im Maßstab 1:500, die Berechnung der Grund- und Geschossflächen, die Baubeschreibung, die Berechnung des umbauten Raumes, ein Entwässerungsantrag, ein Standsicherheits-, Wärmeschutz- und ggf. ein Schallschutznachweis. Die Baubehörde der Gemeinde überprüft, ob die Errichtung nach dem Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan möglich ist, und erteilt dann die Baugenehmigung. Diese ist gebührenpflichtig. Die Baugenehmigung muss auf der Baustelle ausgehängt werden. Die jeweiligen Unterlagen sind auf der Baustelle bereit zu halten.

Der Bebauungsplan schreibt vor, wie gebaut werden muss. In ihm sind die Art der baulichen Nutzung und die verschiedenen Gebietsarten festgelegt. Im einzelnen wird unterschieden zwischen Kleinsiedlungsgebiet, reinem oder besonderem Wohngebiet. Unterschieden wird auch zwischen Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet oder Sondergebiet. Im Bebauungsplan ist auch das Maß der baulichen Nutzung definiert. Im einzelnen sind dies die Grundfläche zur baulichen Nutzung, die Geschosszahl, die Gebäudehöhe sowie die Geschossfläche. Hinzu kommen Angaben zur Bauweise sowie Einschränkungen und Gliederungsmöglichkeiten der Bebauung.

Um einen Bauantrag stellen zu können, wird auch ein amtlicher Lageplan des Grundstückes benötigt. Er zeigt die Lage und die Grenzen des Grundstückes. Die Abgrenzungen des geplanten Gebäudes müssen vom Architekt im Lageplan eingezeichnet werden. Der Lageplan ist beim zuständigen Katasteramt erhältlich. In den meisten Fällen ist der Bauherr selbst für die Beschaffung des Lageplans zuständig.

Bild: baupresse24

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