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Der Weg zur Baugenehmigung

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Wer bauen möchte, sollte sich mit den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Ein kompetenter Bauherr kennt sowohl die eigenen Rechten und Pflichten, als die auch die seiner Partner.

So können nachteilige Vertragsklauseln schnell erkannt und Ausführungsfehler sowie Probleme in der Gewährleistungsphase vermieden werden. Auch das ausführende Unternehmen bekommt größere Planungssicherheit.


Baurecht

Wie wo was gebaut werden darf regeln in Deutschland Bund, Länder und Kommunen. An oberster Stelle steht das Baugesetzbuch sowie die Baunutzungsverordnung. Die Landesbauordnungen formulieren Mindeststandards unter anderem zu Standsicherheit, Brandschutz und Lärmschutz. Dort ist auch vermerkt, wer die Bauaufsichtsbehörden sind und wie Genehmigungsverfahren ablaufen. Die Regelungen unterscheiden sich im Detail von Bundesland zu Bundesland. Die Gemeinde weist das Bauland aus und macht im Bebauungsplan genaue Angaben etwa zu Dachneigung, Geschosshöhe und Abständen. Der Bebauungsplan kann beim Bau- oder beim Planungsamt eingesehen werden.


Bauantrag

In den meisten Bundesländern muss der Bauherr eine Baugenehmigung einholen. Ob dies erforderlich ist, lässt sich in einem Gespräch mit dem kommunalen Bauamt klären.

Vor dem kompletten Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage an die Gemeinde gerichtet werden. Die Behörde antwortet mit einem Bauvorbescheid, der verbindlich festlegt, was möglich ist und was gegen die Bestimmungen verstößt. Der Bauherr erhält damit schon zu einem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit, denn der Bauvorbescheid gilt je nach Bundesland bis zu drei Jahre. Wer kein Fertighaus bauen lässt, sollte schon in dieser Phase einen Architekten hinzuziehen.

Der eigentlich Bauantrag muss rechtzeitig gestellt werden ? zwei bis drei Monaten kann sich die Bearbeitung schon hinziehen. Das Bauamt händigt ein Antragsformular aus und informiert, welche Unterlagen einzureichen sind. Diese Unterlagen müssen von einem nach der jeweiligen Landesbauordnung Berechtigten (etwa Architekt oder Ingenieur) unterschrieben sein. Der Bauantrag selbst ist zusätzlich vom Bauherren zu unterschreiben.

Mit dem Bauantrag sollten auch gleich die Anträge für Gas-, Wasser- und Elektroanschlüsse bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen gestellt werden. Sonst fehlen beim geplanten Baubeginn Anmachwasser für den Beton und Strom für die Maschinen.

Jetzt sollten auch die Nachbarn informiert werden, damit diese dem Bau zustimmen. Ist die Baugenehmigung erteilt, sind die Nachbarn an ihre Zustimmung gebunden und können die Genehmigung nicht mehr angreifen.

Unter bestimmten Bedingungen kann das Bauvorhaben genehmigungsfrei sein ? ein Bauantrag muss dennoch gestellt werden. Meist gilt der eingereichte Antrag als genehmigt, wenn Widerspruch ausbleibt. Der Architekt oder Bauunternehmer muss dem Bauamt lediglich anzeigen, dass sich die Entwürfe an den geltenden Gesetzen und Forderungen orientieren. Ist das Haus fertig, wird das Dokument zusammen mit der Fertigstellungserklärung an das Bauamt geschickt. Je nach Bundesland und Bauordnung können weitere Erklärungen hinzukommen.


Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird dem Bauherrn zusammen mit der Ausfertigung der genehmigten Bauvorlagen zugestellt und tritt damit in Kraft. Die Baugenehmigung ist oft mit Auflagen und Bedingungen verbunden. Diese sind unbedingt zu berücksichtigen. Eine Baugenehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum: Je nach Bundesland ist sie auf zwei bis drei Jahre befristet. In diesem Zeitraum muss mit dem Bau begonnen werden ? dazu reicht etwa der Aushub der Baugrube. Die Gültigkeit der Baugenehmigung kann auf Antrag verlängert werden. Gegen die Baugenehmigung kann der Bauherr Widerspruch einlegen und klagen.

Bild: Schwäbisch Hall
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