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Keine Kündigung ohne erheblichen Grund

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamburg darf ein Bauherr einer von ihm beauftragten Baufirma nicht ohne weiteres kündigen. Nur wenn triftige Argumente über Mängel vorgebracht werden, kann der Vertrag gekündigt werden. (Bild: tdx)

Ohne triftige Motive darf ein Bauherr den Vertrag mit einer von ihm beauftragten Baufirma kündigen will.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil festgestellt, dass negative Erfahrungsberichte anderer Bauherrn nicht ausreichen, um einer Baufirma zu kündigen. Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Errichtung eines Fertighauses. Nach Vertragsabschluss wurde die Stimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kontinuierlich schlechter, denn die Beteiligten stritten über zahlreiche Sachfragen. Schließlich kündigte der Bauherr der Firma fristlos. Das Unternehmen forderte im Gegenzug mehr als 100.000 Euro, weil die genannten Gründe eine Kündigung nicht rechtfertigten. Unter anderem hatte sich der Auftraggeber darauf berufen, dass schlechte Erfahrungsberichte anderer Bauherren sein Vertrauen erschüttert hätten.

 

Die Argumentation mit den negativen Berichten Anderer genügten einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht als Begründung aus. Die Juristen stellten fest: "Diese Berichte mögen das Vertrauen der Beklagten erschüttert haben, sie können den Beklagten als Auftraggebern aber jedenfalls solange kein Recht zur fristlosen Kündigung geben, als nicht deutlich wird, dass die angebotene Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat."

 


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