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Pfusch durch den Handwerker

Werden mit dem Handwerker feste Absprachen getroffen, steht dem erfolgreichen Ergebnis wenig im Weg. Dennoch sollte bei Abnahme genau hingeschaut werden. (Bild: siga)

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Fehler passieren – auch dem routinierten Handwerker. Damit dies allerdings nicht zu Lasten des Auftraggebers geht, sollte einige Regeln beachtet werden.

Ob im Notfall oder zur Renovierung – Handwerker sind aufgrund ihrer speziellen Fähigkeiten gefragt. Außerdem erspart man sich eigene Mühen und die Kosten können zumindest teilweise in der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch auch dem besten Handwerker können einmal Fehler unterlaufen. Damit der Ärger über mangelhaft verlegte Böden oder andere unerwünschte Ergebnisse nicht ausufert, sollte der Auftragsteller einiges beachten.

 

Tipp: Kostenvoranschlag zur Absicherung erstellen

                     

Um von Anfang an zumindest im Finanziellen auf der sicheren Seite zu sein, sollte man bei Auftragsvereinbarung auch einen Kostenvoranschlag erhalten. Darin legt der Handwerker die Kosten fest die für Material, die Anfahrt und die Arbeitsstunden entstehen. Eine Reparatur darf dann maximal 15% teurer werden als im Kostenvoranschlag vereinbart. Die restlichen Kosten hat der Handwerker selbst zu tragen. Ebenfalls empfehlenswert ist es einen Pauschal- oder Festpreis zu vereinbaren.

 

Abnahme und Protokoll

 

Jede beauftragte Arbeit die vom Handwerker geleistet wird, sollte anschließend begutachtet und abgenommen werden. Fallen dabei Fehler auf, ist der Handwerker immer vor der Abnahme hinweisen. Vor der Abnahme sollten man sich die Zeit nehmen eine ausführliche Kontrolle der Arbeit durchzuführen, damit sich der Auftraggeber in einer sicheren Position befindet. Bei großen Projekten ist es ratsam einen Zeugen, der sich bestenfalls mit der Materie auskennt mit ins Boot zu holen. Generell wird dazu geraten ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu verfassen. Darin wird erklärt, dass die geleistete Arbeit abgenommen wird oder auf bestimmte Mängel hingewiesen. Während bei einfachen Handwerkstätigkeiten ein schriftliches Protokoll optional ist, ist dies bei der Bauabnahme verpflichtend.

 

Fehler und ihre Folgen

 

Entdeckt man bei der Abnahme Fehler, ist es ratsam, die Arbeit des Handwerkers erst gar nicht abzunehmen. Damit kann dieser keine Rechnung stellen, und somit auch keinen Lohn verlangen, wie auch zuhause.de ausführt. Allerdings gilt es, dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessen Frist einzuräumen. Wird diese nicht eingehalten darf man einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Bei Fällen, in denen man den Fehler erst nach der Abnahme bemerkt, hat man die ganz normalen Gewährleistungsrechte.

 

Sollte es zu einem Streit zwischen Auftraggeber und Handwerker kommen, in dem es um die Sache geht, sollt keinesfalls auf eigene Faust ein Sachverständigen beauftragt werden. Dieser kostet erst einmal Geld und der Handwerker braucht das Gutachten nicht zu akzeptieren. Sinnvoller ist es sich auch die zuständige Handwerkskammer zu wenden, denn diese versucht eine Schlichtung kostenlos zu erwirken.

 

 

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