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Was ist eigentlich die Bauabzugssteuer?

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Von vielen unbeachtet und doch so wichtig in ihren Konsequenzen für jeden Bauherrn und Renovierer: die Bauabzugssteuer.

Sinn und Zweck dieser Steuer ist es, Schwarzarbeit zu verhindern - und der Fiskus macht jeden, der Aufträge an Handwerker oder Baufirmen vergibt, zu seinem verlängerten Arm.

Denn die Steuer in Höhe von 15 Prozent der Auftragssumme wird vom Bauherrn von der Handwerkerrechnung abgezogen und muss von ihm an das Finanzamt der Baufirma oder des Handwerkers abgeführt werden. Dort wird der Betrag mit den Steuern des Unternehmers verrechnet. Jeder Normalbürger muss also automatisch Handwerkerrechnungen auf 85 Prozent der Rechnungssumme kürzen und den Differenzbetrag ans Finanzamt überweisen. Wer die Bauabzugssteuer nicht korrekt abführt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und muss möglicherweise für die nicht bezahlten Steuern geradestehen.

Die ganze Prozedur kann nur umgangen werden, wenn übers Jahr nicht mehr als 5.000 Euro gegenüber der jeweiligen Firma anfallen. Oder aber Baufirma und Handwerker legen eine ?Freistellungserklärung? des Finanzamts vor ? eine Art ?Persilschein?, der den Unternehmen erteilt wird, wenn sie Gewähr dafür bieten, ihre Steuern pünktlich zu bezahlen. Erste Erfahrungen im noch jungen Jahr zeigen, dass es der Staat durchaus ernst mit der neuen Steuer meint. Allen Anbietern von Bauleistungen wird deshalb geraten, sich schnellstmöglich um eine Freistellungserklärung zu bemühen. Diese hat nicht nur den Vorteil, dass sich der Betrieb viel Bürokratie erspart. Gleichzeitig kann dieser ?Persilschein? nämlich auch als sehr gutes Verkaufsargument genutzt werden. Denn vermutlich werden es viele Bauherren und Renovierer vorziehen, ihre Handwerkerarbeiten bei einer Firma in Auftrag zu geben, die von der Steuer frei gestellt ist.

Bild: Allianz

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