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Bausparverträge auf Vorfälligkeitsentschädigung prüfen

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Bausparer, die eine vorzeitige Zuteilung ihres Bausparvertrages und eine frühere Rückführung des Bausparsofortdarlehens erwirken wollen, müssen nicht immer gleich Gebühren dafür zahlen.

Diese so genannte Vorfälligkeitsentschädigung muss eindeutig im Vertrag geregelt sein. Dabei verweisen die Experten auf einen Fall, in dem ein Bausparer durch fleißige Sonderzahlungen eine frühere Zuteilungsreife der Bausparsumme erreicht hatte. Daraufhin wollte er eine frühere Rückführung des Sofortdarlehens aus den Bausparmitteln durchsetzen. Umso erstaunter war er, als er eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung an die Bausparkasse zahlen sollte. Doch die Richter stellten sich auf die Seite des fleißigen Sparers, denn diese Gebühren hätten im Darlehnsvertrag unter dem Punkt Kosten und Gebühren auftauchen müssen, was nicht der Fall war. Daher musste der Mann nicht mit dieser Art Zahlung rechnen. Die Formulierung in dem Darlehnsvertrag habe den Eindruck der Vollständigkeit erweckt, so dass die in den beigefügten Allgemeinen Darlehnsbedingungen enthaltene Regelung über eine Vorfälligkeitsentschädigung sowohl überraschend als auch mit dem so genannten Transparenzgebot unvereinbar sei (OLG Schleswig, AZ: 5 U 106/03).

Bild: baupresse24.de
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