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Clever sparen mit Bausparen

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Ab Januar 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer. Bausparen als zentraler Baustein einer Finanzierung bleibt aber trotz neuer Steuer attraktiv.

Ab Januar 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer. Alle Einkünfte aus Kapitalanlagen werden dann pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer versteuert. Der Abgeltungsteuer unterliegen dann alle Sparzinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die neue Steuer ersetzt die geltende Kapitalertragsteuer und wird vom jeweiligen Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt.

 

Der große Unterschied

 

War die Kapitalertragssteuer lediglich eine Vorauszahlung der Einkommensteuer, ist mit der Abgeltungsteuer die Steuerpflicht auf Kapitalerträge tatsächlich abgegolten. Es gibt keine weitere Prüfung im Rahmen der Einkommensteuerberechnung. Wer einen Steuersatz von mehr als 25 Prozent hat, zahlt künftig also weniger. Liegt der individuelle Steuersatz darunter, lässt sich der zu viel gezahlte Betrag über die Steuererklärung zurückholen.

 

Änderungen für Bausparer

 

Mit der Abgeltungsteuer fallen einige „Befreiungstatbestände“ weg, von denen viele Bausparer profitierten: Beispielsweise waren bisher automatisch alle Sparer von der Kapitalertragsteuer befreit, die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage erhielten. Auch Erträge aus Bausparverträgen mit bis zu einem Prozent Guthabenszins sowie so genannte Bagatellzinsen bis zu zehn Euro pro Konto und Jahr waren steuerfrei. Das gilt ab 2009 nicht mehr. Jeder Abgabenpflichtige kann seiner Bank aber weiterhin einen Freistellungsauftrag erteilen oder. Bereits vorhandene Freistellungsaufträge gelten auch künftig, sie sollten aber geprüft und gegebenenfalls anpasst werden.

 

Was passiert mit dem „Sparer-Freibetrag“?

 

In diesem Jahr gilt noch der Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die Werbungskosten-Pauschale von 51 Euro pro Person. Künftig werden beide zum neuen „Sparer-Pauschbetrag“ zusammengefasst. Die Höhe der Freibeträge bleibt jedoch erhalten: 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete.

 

Bild: LBS

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