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Kosten niedrig halten beim Energiepass

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Ausstellung des Energiepasses darf nicht zur Kostenfalle werden. Mietrechtliche Probleme müssen ausgeschlossen werden.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt davor, dass die Einführung des Energiepasses im Januar 2006 zu einer Kostenfalle für Hausbesitzer wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, beim Energiepass mit Augenmaß zu handeln. Auf keinen Fall darf der Energiepass zu einer weiteren drastischen Belastung für Hausbesitzer werden, so Johannes-Peter Henningsen, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).

Erneuerung des Ausweises darf nicht zur Kostenfalle werden

Grundsätzlich ist die Einführung eines Energiepasses zu begrüßen. Durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Passes kann mehr Transparenz beim Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen erzielt werden. Insbesondere bei der anfallenden Erneuerung des Energiepasses sollte sich die Bundesregierung an der EU-Richtlinie orientieren. Aus der Richtlinie folgt, dass der Energiepass nicht älter als 10 Jahre sein sollte. Die Kosten, die für die Ausstellung des Energiepasses anfallen, kommen nicht der energetischen Sanierung des Gebäudes zu gute. Daher muss vermieden werden, dass die Neuerstellung des Ausweises zu oft geschieht. 10 Jahre sind eigentlich nicht das das richtige Maß, weil der Lebenszyklus von Fassade, Dach oder Fenster deutlich darüber liegt. Keinesfalls darf der Rahmen aus der EU-Vorgabe von 10 Jahren unterschritten werden, erklärt Henningsen.

Nutzerverhalten hat erheblichen Einfluss auf Energieverbrauch

?Hinsichtlich der Berechnungsmethoden sollte sich die Bundesregierung nicht allein auf eine Methode wie beispielsweise den Bedarfswerten für den Energieverbrauch konzentrieren, so Henningsen. Es muss grundsätzlich auch der Verbrauch berücksichtigt werden. Dies ist vor allem deshalb sinnvoll, da der tatsächliche Verbrauch zu einem nicht unerheblichen Teil auf das Verhalten der Bewohner zurückzuführen ist. Nutzer einer Immobilie dürfen mit dem Energiepass nicht allein gelassen werden. Er muss im Rahmen der Übergabe des Energiepasses auch Hinweise erhalten, wie er dazu beitragen kann, dass weniger Energie verbraucht wird, so Henningsen. Es kann nicht im Sinne des Umweltschutzes sein, wenn das Gebäude nach neuesten energietechnischen Standards ausgerüstet ist und die erzielte Energieeinsparung durch falsches Nutzerverhalten jedoch verspielt wird.

Mietrechtliche Probleme drohen

Von großer Bedeutung ist die Gefahr mietrechtlicher Folgeprobleme. Laut EU-Richtlinie Artikel 7 Abs. 2 dienen die Energieausweise lediglich der Information. Rechtswirkungen bestimmen sich nach den einzelstaatlichen Vorschriften. Es darf nicht passieren, dass Mieter automatisch die Miete mindern können, wenn mehr Energie in Haus oder Wohnung verbraucht wird, als im Energieausweis angegeben. Jahrelange juristische Streitigkeiten müssen grundsätzlich ausgeschlossen werden, so Henningsen. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das Nutzerverhalten sehr wichtig. Ein höherer Energieverbrauch als ausgewiesen, kann auch auf falsches Nutzerverhalten zurückzuführen sein. Deshalb ist die Kombination von Bedarfs- und Verbrauchswerten im Energiepass eine sinnvolle Lösung, die Umweltschutz und Transparenz beim Energieverbrauch von Immobilien in Einklang bringt.

Bild: Interpane
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