Neue EnEV
Ziel ist es, gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 den Energiebedarf im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs beim Neubau wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Zudem soll die Wärmedämmung der Gebäudehülle durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher. Diese Zahlen gelten nun auch für die Sanierung eines Altbaus: nach dem Umbau muss der Energiebedarf um 30 Prozent geringer und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein. Außerdem wird eine Nachrüstpflicht eingeführt: die oberste Geschossdecke muss künftig gedämmt werden, Nachtspeicheröfen ersetzt werden und die Klimaanlage muss eine automatische Einrichtung der Befeuchtung und Entfeuchtung aufweisen.
Bild: baupresse24
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