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Von der Wohnungsbauprämie profitieren

Die Wohnungsbauprämie muss "wohnwirtschaftlich" eingesetzt werden. Dazu zählen der Bau oder Kauf einer Immobilie ebenso wie viele Bau- und Renovierungsarbeiten. (Bild: Fotolia)

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Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat den Weg zum Eigenheim. Hier wird erläutert unter welchen Bedingungen die Subvention in Anspruch genommen werden kann und in welchen Höhen die Förderung möglich ist.

Sparfüchse und Häuslebauer aufgepasst: Bei Abschluss eines Bausparvertrages lässt sich eine Wohnungsbauprämie beantragen. Diese staatliche Förderung kann von jedem in Anspruch genommen werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, in Deutschland lebt und einen Bausparvertrag mit einem Sparbetrag von mindestens 50 Euro im Jahr abschließt. Wer also von den eigenen vier Wänden träumt, sollte diese Prämie so früh wie möglich beanspruchen.

 

Wofür kann ich die staatliche Förderung einsetzen?

 

Die Wohnungsbauprämie muss „wohnwirtschaftlich“ verwendet werden. Das geförderte Guthaben kannfür den Bau oder Kauf einer Immobilie zum Einsatz kommen. Darüber hinaus lässt es sich für viele Bau- und Renovierungsvorhaben nutzen, die fester Bestandteil eines Hauses oder einer Wohnung sind: beispielsweise für Bodenbeläge oder Einbauküchen. Die Wohnungsbauprämie ist immer zweckgebunden. Wenn dem Antrag auf die Prämie zugestimmt wird, ist sie dauerhaft an die angegebene Verwendung des Bausparguthabens geknüpft.

 

Wie viel Wohnungsbauprämie kann ich erhalten?

 

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der Beiträge, die jährlich maximal förderfähig sind. Bei ledigen Personen sind das (bei maximal geförderten 512 Euro) 45,06 Euro, bei Verheirateten (bei maximal geförderten 1.024 Euro) 90,11 Euro. Weitere Informationen zur staatlichen Förderung und einen praktischen Förderrechner gibt es hier.

 

Gelten Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie?

 

Der Staat unterstützt nur dann mit einer Wohnungsbauprämie, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Für alleinstehende Personen liegt die Grenze bei 25.600 Euro pro Jahr. Ehepaare dürfen zusammen nicht mehr als 51.200 Euro verdienen.

 

Wie reiche ich den Antrag auf die Wohnungsbauprämie ein?

 

Den Antrag auf die staatliche Förderung einzureichen, ist ganz einfach. Die Antragsformulare erhält man von der Bausparkasse, mit der der Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Nach dem Ausfüllen wird der Antrag per Post zurückgeschickt oder dem zuständigen Kundenberater vor Ort ausgehändigt. Die Bausparkasse prüft die Angaben und leitet den Antrag anschließend an das Finanzamt weiter, welches über die Gewährung der Prämie entscheidet.

 

 

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