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Baufördermittel - Szenarien möglicher Voraussetzungen

Bild: pixabay

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Heiraten, Baum pflanzen, Haus bauen, Kinder bekommen...so sieht so mancher Lebenstraum aus.

Doch auf dem Weg zum Eigenheim - für die geplante Familie zum Beispiel - liegt nicht nur die Suche nach dem Grundstück und ein schicker Entwurf, sondern auch einige Anträge auf Finanzierung. Auch vom Staat können mitunter Baufördermittel gewährt werden, doch welche Voraussetzungen müssen vom zukünftigen Hausbesitzer dafür erfüllt werden? Wie hoch sind die Förderbeträge? Und wer darf sie überhaupt in Anspruch nehmen? Und benötigt man dann am Ende überhaupt noch einen Kredit? Wir klären die wichtigsten Fragen zu zwei Baufördermitteln: das Baukindergeld und die Wohnungsbauprämie.

 

Baukindergeld - ein Baufördermittel für Familien

 

Seit dem 18. September 2018 werden über das Baukindergeld Familien gefördert. Schließlich ist so ein Hausbau oder -kauf mit einigem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Daher gilt diese Förderung für Familien mit Kindern, die erstmals eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder eben bauen. Für die Genehmigung des Antrags ist ein notarieller Kaufvertrag essentiell, falls es sich um einen Hauskauf handelt. Andernfalls wird die Baugenehmigung eingereicht. Sollte für das Bauvorhaben keine Baugenehmigung notwendig sein, wird der Zeitpunkt genannt, an dem mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Pro Kind zahlt der Staat 1200 Euro pro Jahr. Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt, was bei einem Kind bedeutet, dass dadurch 12.000 Euro Immobilienförderung gezahlt werden.

 

Das Baukindergeld wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gewährt, um auch Familien den Zugang zu Wohneigentum zu ermöglichen. Zielgruppe sind Eltern, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung bekommen haben. Die Nachfrage ist durchaus hoch. In den ersten Wochen nach Förderstart sind über 123.000 Anträge eingereicht worden.

 

Welche Voraussetzungen müssen für diese Förderung erfüllt sein?

 

  1. Mindestens ein minderjähriges Kind lebt in dem entsprechenden Haushalt und wird auch in die neue Immobilie einziehen.
  2. Das jährliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder darf 90.000 Euro nicht überschreiten, zumindest in dem Fall, dass nur ein Kind in dem Haushalt lebt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der nicht zu übersteigende Betrag um 15.000 Euro pro Kind. Bei zwei Kindern darf das jährliche Einkommen also nicht höher als 105.000 Euro sein, bei drei Kindern liegt die eiserne Grenze zur Förderung bei 120.000 Euro.
  3. Sie dürfen außer dem geförderten Haus keine weitere Immobilie Ihr Eigen nennen. Außerdem muss das Haus einen höheren Gesamtpreis als die Gesamtfördersumme gekostet haben. Es soll sich schließlich um einen Zuschuss handeln.

 

Sollten Sie also mit einem volljährigen Kind in das Haus einziehen wollen, nur ein Kind haben, aber im Jahr 90.000,01 Euro verdienen oder einen Zweitwohnsitz am Meer besitzen, können Sie nicht auf eine Förderung mittels Baukindergeld hoffen.

 

Die Wohnungsbauprämie - der Zuschuss für Bausparer

 

Um sich später den Traum vom Eigenheim erfüllen zu können, schließen einige Menschen frühzeitig einen Bausparvertrag ab. Dieser eröffnet ihnen auch das Recht auf eine Wohnungsbauprämie. Denn nur, wer einen Bausparvertrag hat und ihn regelmäßig bedient, hat Anspruch auf einen Zuschuss. Und für diese Prämie haben Sie dann noch nicht einmal viel Aufwand. Der staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, sondern dient ausschließlich der Förderung von Bau, Kauf und Renovierung von Eigenheimen. Vielen ist auch der Begriff Bausparprämie geläufig. Diese Art der Förderung gibt es übrigens schon seit 1952 und hat schon so manchen Sparern unter die Arme gegriffen, auch wenn die Förderungssumme nicht besonders hoch ist, so macht doch auch Kleinvieh Mist.

Wer in Deutschland steuerpflichtig und älter als 16 Jahre ist, kann die Prämie erhalten. Ausgezahlt wird sie jährlich und das über eine Dauer von maximal 10 Jahren.

Dabei gelten aber natürlich ein paar Regeln. Und das sind sie:

 

  1. Sie zahlen als Bausparer regelmäßig - das heißt: monatlich - in Ihren Vertrag ein. Dieses angesparte Kapital wird immer weiter verzinst. Wenn der festgelegte Betrag angespart ist, können Sie die Früchte Ihrer Spararbeit ernten. Sie können dabei entweder die Auszahlung oder einen lukrativen Kredit bei der Bausparkasse abgreifen.
  2. Bei einer maximalen Einzahlung von 512 Euro erhalten Sie als alleinstehende Person 45,06 Euro Prämie pro Jahr. Bei Verheirateten erhöht sich die Summe auf 90,11 Euro bei einer Einzahlung von 1024 Euro. Grundsätzlich verdoppelt sich also die Prämie bei einer doppelt so hohen Einzahlung bei rechtmäßig verbundenen Eheleuten.
  3. Für die Förderung gelten Einkommensgrenzen. Bei Alleinstehenden dürfen maximal 25.600 zu versteuerndes Einkommen verdient werden. Verheiratete dürfen die Einkommensgrenze von 51.200 Euro nicht überschreiten. Diese Grenzen ändern sich, wenn Kinder mit im Haushalt leben. Bei einem Kind und alleinstehendem Elternteil wird ein Einkommensmaximum von 37.942 Euro vorausgesetzt, bei zwei Kindern sind es 42.593 Euro und bei drei Kindern 47.243 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich das Maximum entsprechend.

 

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie ausfüllen. Folgende Daten müssen Sie angeben: Adresse, Steuernummer, Lohnmitteilung, Familienstand. Die Wohnungsbauprämie wird bei Bewilligung vom Staat der Bausparkasse überwiesen und dann Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben. Nachprüfen können Sie den Erhalt auf dem jährlichen Kontoauszug zu Ihrem Bausparvertrag. Sie können die Prämie dann nutzen, wenn Sie auch Ihr Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Maßnahmen nutzen wollen. Ein anderer Zweck ist nicht gestattet. Bei Auszahlung der vollständigen Summe Ihres Bausparvertrages muss der Vertrag eine Laufzeit von sieben Jahren absolviert haben.

 

Förderungen erhalten - und jetzt?

 

Wie sich an den Beträgen der Förderungen schon erkennen lässt: diese Gelder decken keineswegs die Kosten für ein Eigenheim, dessen Bau oder eine Sanierung ab. Daher wird es trotz Zuschüssen nötig sein, einen Kredit aufzunehmen. Bevor Sie allerdings den ersten Kredit nehmen, der Ihnen zufliegt, sollten Sie die Angebote gut vergleichen. Entsprechende Portale listen Ihnen passende Kredite auf und offenbaren deren Vorzüge und Nachteile. Und wenn der Kredit beantragen, der Bau genehmigt und die Entwürfe angefertigt sind, kann es endlich losgehen mit dem Bau Ihres Traumhauses.

 

 

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