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Eigenheimzulage bei Miteigentum an Zweifamilienhaus nur anteilig

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Wenn zwei Personen je eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus bewohnen, das ihnen jeweils zur Hälfte gehört, können beide nur noch mit der halben Eigenheimzulage rechnen.

Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 19.5.2004 (Az.: III R 29/03) entschieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt. In solchen Fällen wurde bisher jeder Miteigentümer - bezogen auf die von ihm selbst genutzte Wohnung - wie ein Alleineigentümer behandelt. Dadurch konnte auch jeder die volle Eigenheimzulage beanspruchen. Es ist daher allen Käufern in vergleichbarer Lage zu einer anderen rechtlichen Konstruktion zu raten. Statt Miteigentum an einem Haus zu erwerben, sollten sie von vornherein Wohnungseigentum bilden. Wenn sie als Käufer einer Eigentumswohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus auftreten, sichern sie sich die volle Förderung.

Bild: Braas
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