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Förderungen und Steuervorteile für Wärmedämmung

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Ob für Alt- oder Neubau: Bauherren, die ihr Gebäude mit optimalem Wärmeschutz ausstatten, können eine Vielzahl an Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen, sowohl Bund als auch Länder bieten dafür finanzielle Anreize.

Effektive Wärmedämmung ist nicht nur eine Investition in den Umweltschutz und spart Heizkosten. Mit dem Einbau von Wärmeschutz, der den Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung entspricht oder darüber hinausgeht, kommen Bauherren auch in den Genuss steuerlicher Vorteile und zahlreicher Förderprogramme von Bund und Ländern. Welche Steuerbegünstigungen und Fördermaßnahmen jeweils in Anspruch genommen werden können, hängt ab von der Art der Nutzung der Immobilie - also ob Eigennutzung oder Vermietung - und davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung wie zum Beispiel eine Dachneueindeckung mit effektiver Wärmedämmung handelt.

Förderprogramme - rechtzeitig informieren und beantragen

Die Zahl und Art der in der Bundesrepublik aktuell laufenden Förderungen für Neu- und Altbau ist riesig. Bis zu 5000 verschiedene Programme kann man bei intensiver Recherche zum Thema Bauen, Sanieren und Modernisieren finden. Generell gilt aber, sich rechtzeitig vor dem Bauvorhaben über Förderprogramme zu informieren und diese zu beantragen. Eine der Haupt-Förderquellen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Sitz in Frankfurt. Hier werden sowohl für den Neubau als auch für den Altbau spezielle Programme angeboten. Werden beim Bau bzw. bei der Renovierung Dämm-Maßnahmen eingeplant, können zum Beispiel das KfW-Wohneigentumsprogramm, das KfW-Programm zur CO2-Minderung und das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch genommen werden. Dabei gilt natürlich, dass die eingebaute Wärmedämmung den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung entspricht, in Niedrigenergiehaus- oder oder darüber hinaus beispielsweise in Passivhausstandard gebaut wird.

Finanzierung mit Vorteilen

KfW-Programme bieten grundsätzlich die Vorteile, dass es sich um langfristige, zinsgünstige - unter dem Kapitalmarktniveau befindliche - Finanzierungsmöglichkeiten handelt. Die genauen Konditionen und Inhalte erfahren Bauherren über die jeweilige Hausbank. KfW-Programme sind Förderprogramme des Bundes. Auch von den einzelnen Ländern werden ebenso wie von fast allen Kommunen zusätzlich Förderprogramme zur energetischen Modernisierung aufgelegt. Auch deren Inhalte und Anforderungen erhält man bei der Hausbank oder auch über das Internet (www.kfw.de).

Steuerliche Vorteile bei Eigennutzung und Vermietung: Ökozulage und Abschreibungen

Neben den verschiedenen direkten finanziellen Förderungen gibt es für Bauherren auch steuerliche Anreize, in die Wärmedämmung eines Gebäudes zu investieren. Die sog. Ökozulage im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes wird beispielsweise immer dann gewährt, wenn der Heizenergieverbrauch bei weniger als 60 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche liegt. Voraussetzung ist jedoch die Eigennutzung des Gebäudes und ein bestimmtes jährliches maximales Einkommen. Handelt es sich bei dem energetisch sanierten Gebäude um ein nicht selbst genutztes, sondern vermietetes Objekt, so kann der Vermieter die Kosten für die Dämm-Maßnahmen als Werbungskosten (sog. Erhaltungsaufwand) über die gesetzlich vorgegebene Dauer steuerlich abschreiben.

Bild: Poroton

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